Die Mainzer Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler schließt sich Forderungen nach einer Debatte über die gesetzliche Regelung von Leihmutterschaft in Deutschland an. Es brauche dringend eine Debatte, weil es "diese reproduktiven Reisen" ins Ausland gebe, wie zuletzt der Fall Jens Spahn gezeigt habe, sagte die Jura-Professorin dem Evangelischen Pressedienst (epd). 

Wapler hatte die Arbeitsgruppe zum Thema Leihmutterschaft in der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung koordiniert, die die Ampel-Koalition zur Reform des Fortpflanzungsrechts beraten hatte und 2024 ihre Empfehlungen vorgestellt hatte.

Einerseits gebe es in Deutschland das Verbot der Leihmutterschaft, andererseits nehme man sehenden Auges in Kauf, dass Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch Leihmütter in Ländern in Anspruch nehmen, in denen diese nur schlecht oder überhaupt nicht geschützt seien, sagte Wapler. Das zeige, dass der gesellschaftliche Umgang mit dem Thema "verlogen" sei.

Es gebe Formen von Leihmutterschaft, die ethisch vertretbar seien und die man rechtlich regeln könne, sagte die Rechtsphilosophin. Die Kommission habe einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der vorsehe, dass alle Beteiligten, also auch die Leihmütter, bereit sein müssten, sich zusammenzusetzen und über diese besondere Beziehung zu sprechen. "Hinzu kommt: Wenn man von der Leihmutter erwartet, dass sie keinen Gewinn machen darf, dann darf man auch keine Akteure in diesen Markt lassen, die Gewinne erzielen." Die Agenturen oder Personen, die die Leihmutterschaft vermitteln und organisieren, müssten gemeinnützig arbeiten.

Potenzial für Ausbeutung

"Wir erkennen an, dass es unerfüllte Kinderwünsche gibt, die schmerzlich und belastend sind. Und bei denen es für bestimmte Personen und für bestimmte Paare nur diesen Ausweg gibt", betonte Wapler. Die Betroffenen müssten dann aber auch anerkennen, dass mit dieser Leihmutter eine weitere Person in ihre Familienkonstellation hineinkomme, bei der sie nicht einfach so tun können, als gäbe es sie nicht.

Ihrer Meinung nach berge das Thema Leihmutterschaft ein Potenzial für Ausbeutung. "Wichtig wäre eine rechtssichere Lösung auch mit Blick auf die europäische Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in der EU. 

"Wir müssten sicherstellen, dass nicht Frauen aus Ländern mit einem niedrigeren Einkommensniveau wie Rumänien nach Deutschland einreisen und hier die Leihmutterschaften machen." 

Die starken Wohlstandsgefälle zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erschwerten es, Missbrauchsstrukturen auszuschließen.

Ethikratchef: Debatte um Spahn zeigt Doppelmoral der Gesellschaft

Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, fordert eine ehrliche Debatte über die rechtliche Situation für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch gefordert. "Die Diskussion um die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft durch Jens Spahn und seinen Partner zeigt wie unter dem Brennglas die Doppelmoral der Gesellschaft im Bereich der Fortpflanzungsmedizin", sagte der Düsseldorfer Jura-Professor im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das betreffe nicht nur die Leihmutterschaft, sondern vor allem auch die Eizellspende.

"In Deutschland ist beides verboten, wir tolerieren aber sehr weitgehend, dass Deutsche dafür ins Ausland gehen, denn in Europa ist die Eizellspende inzwischen fast überall erlaubt", sagte Frister. "Und ich habe den Eindruck, dass jedenfalls ein Teil der Gesellschaft im Grunde ganz froh darum ist, dass es diesen Weg gibt, um den unerfüllten Kinderwunsch zu befriedigen", ergänzte er.

Altruistische Eizellspende erlauben

Frister sprach sich dafür aus, zumindest die Eizellspende zu legalisieren, unter der Bedingung, dass die Spende altruistisch ist, also nicht dafür bezahlt wird. "Das Verbot im Embryonenschutzgesetz wurde 1990 damit begründet, dass man eine gespaltene Mutterschaft vermeiden wollte, also dass eine Frau das Kind austrägt, von der es genetisch nicht abstammt", sagte der Vorsitzende des Ethikrats. Man habe Identitätskonflikte für das Kind befürchtet, die Studien aber bis heute nicht belegt hätten. "Inzwischen gibt es wahrscheinlich Hunderttausende Kinder, die auf diese Weise zur Welt gekommen sind", sagte er.

Beim Thema Leihmutterschaft sei er gespalten: "Auch eine Eizellspende ist eine kleine Operation, eine Schwangerschaft aber natürlich noch einmal ungleich belastender", sagte er. Das Problem der Kommerzialisierung sei hier "deutlich gewichtiger". Zugleich sagte Frister: "Wenn unser berechtigtes Hauptargument gegen die Leihmutterschaft der Schutz der Frauen vor Ausbeutung ist, muss man natürlich überlegen, ob wir nicht sogar einen besseren Schutz gewährleisten könnten, wenn wir das in Deutschland regulieren." Das sei eine schwierige Abwägung.

Frister, der sich als Jurist schwerpunktmäßig unter anderem mit dem Reproduktionsrecht befasst, betonte, seine Auffassung zu dem Thema sei seine persönliche Meinung. Der Ethikrat als Gremium hat in seiner aktuellen Zusammensetzung bislang nicht dazu Stellung genommen. "Ich möchte aber nicht ausschließen, dass wir uns noch mit diesen Themen beschäftigen werden", sagte er.