Die Bundesregierung betrachtet ihre Spar- und Reformvorhaben nach Auffassung führender Familienverbände zu stark getrennt voneinander. Was in einem einzelnen Ministerium als begrenzte Änderung erscheine, könne Familien in der Summe finanziell und zeitlich erheblich unter Druck setzen, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) in einem am Mittwoch veröffentlichten Zwischenruf.

Der AGF gehören sechs Verbände an, darunter die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Familienbund der Katholiken und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Gemeinsam fordern sie eine ressortübergreifende Prüfung der Folgen sämtlicher Reformvorhaben für Familien.

Bislang fehle eine solche Gesamtbetrachtung, kritisieren die Verbände. Familien erlebten politische Entscheidungen schließlich nicht als voneinander unabhängige Gesetzesänderungen, sondern in ihrem Zusammenspiel: durch finanzielle Kürzungen, höhere Erwartungen an die Erwerbstätigkeit sowie Engpässe in Kitas, Schulen, Ganztagsbetreuung und Pflege.

AGF warnt vor Einschnitten bei Familienleistungen

Als Beispiele nennt die AGF geplante Einschränkungen beim Elterngeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und bei der sozialen Sicherung von Kindern. Hinzu kämen mögliche Verschlechterungen bei der rentenrechtlichen Anerkennung von Pflegezeiten sowie unklare Auswirkungen weiterer Sozialreformen auf Kinder und Jugendliche.

Dabei bündelt der Zwischenruf Vorhaben aus unterschiedlichen Ressorts und in verschiedenen politischen Stadien. Bei mehreren Punkten handelt es sich bislang um Planungen oder Reformvorschläge, nicht um bereits geltendes Recht.

So können Eltern gegenwärtig insgesamt bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat. Ein Elternteil allein kann regulär höchstens zwölf Monate beziehen. Die von der AGF kritisierte Verkürzung auf zwölf Monate würde somit vor allem die beiden zusätzlichen Partnermonate betreffen.

Auch der Unterhaltsvorschuss kann derzeit grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt werden. Die AGF wendet sich gegen Überlegungen, diese Altersgrenze auf 16 Jahre abzusenken.

Mehr Arbeitsdruck löst Betreuungsprobleme nicht

Besonders kritisch sehen die Familienverbände das Ziel der Bundesregierung, das Arbeitskräfteangebot auszuweiten. Die Politik berücksichtige zu wenig, unter welchen Bedingungen Eltern und pflegende Angehörige überhaupt mehr arbeiten könnten.

Kinderbetreuung und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verschwänden nicht, nur weil die Anforderungen des Arbeitsmarktes stiegen, argumentiert die AGF. Fehlten Kitaplätze, verlässliche Ganztagsangebote oder eine ausreichende Pflegeinfrastruktur, müssten Familien diese Aufgaben weiterhin selbst übernehmen.

Finanzielle Einschnitte könnten deshalb sogar den gegenteiligen Effekt haben: Statt ihre Erwerbsarbeit auszuweiten, könnten Eltern oder pflegende Angehörige gezwungen sein, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Besonders häufig betreffe dies Frauen, weil Sorgearbeit weiterhin überwiegend von ihnen geleistet werde.

Kurzfristig könne eine geringere Arbeitszeit den Familienalltag erleichtern. Langfristig drohten jedoch niedrigere Einkommen und geringere Rentenansprüche. Besonders problematisch sei dies bei einer Beschäftigung im Minijob oder wenn zugleich die rentenrechtliche Absicherung von Pflegezeiten eingeschränkt werde.

Alleinerziehende besonders betroffen

Nach Einschätzung der AGF reichen die Folgen der Reformen bis weit in die gesellschaftliche Mitte. Familien mit niedrigen Einkommen hätten allerdings weniger Möglichkeiten, Kürzungen durch eigene Rücklagen auszugleichen. Auch Alleinerziehende und Familien, die Angehörige pflegen, seien wegen ihrer besonderen Vereinbarkeitssituation überdurchschnittlich belastet.

Die vorgesehenen Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag begrüßen die Verbände grundsätzlich. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Nach Ansicht der AGF gleichen die Erhöhungen jedoch im Wesentlichen die Preisentwicklung aus und kompensieren die übrigen Belastungen nicht.

Hinzu kommt: Bei Familien, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, gilt das Kindergeld als Einkommen und wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Eine Erhöhung führt deshalb dort nicht automatisch zu einem entsprechend höheren verfügbaren Einkommen.

Die AGF fordert, das Kindergeld so weit anzuheben, dass alle Familien mindestens in gleicher Höhe entlastet werden wie Haushalte, die von der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrags profitieren. Zudem müsse das Existenzminimum von Kindern neu und stärker an den tatsächlichen Kosten gesellschaftlicher Teilhabe ausgerichtet werden.

Verbände verlangen ressortübergreifende Familienpolitik

Von der Bundesregierung verlangen die Familienorganisationen eine gemeinsame Strategie aller beteiligten Ministerien. Diese müsse neben den finanziellen Folgen auch die Auswirkungen auf die Zeitbudgets von Familien, die Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie die soziale Absicherung berücksichtigen.

Haushaltskonsolidierung dürfe nicht dazu führen, dass der Staat Leistungen kürze und zugleich immer höhere Anforderungen an die Erwerbstätigkeit stelle, ohne die notwendige Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur auszubauen. Andernfalls würden staatliche Aufgaben und finanzielle Risiken zunehmend auf die Familien verlagert.

Die Verbände sehen darin auch einen Widerspruch zur politischen Klage über die niedrige Geburtenrate. Wer sich mehr Kinder wünsche, dürfe Familien nicht gleichzeitig auf mehreren Ebenen zusätzlich belasten. Investitionen in Kinder und Familien seien keine bloßen Konsumausgaben, sondern eine Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft.