München (epd). Die Einführung von Werbung beim kostenpflichtigen Streaminganbieter Amazon Prime Video beschäftigt weiter die Gerichte. Am 19. Mai verhandelt das Bayerische Oberste Landesgericht (Az.102 VKl 1/24 e) ab 10 Uhr über eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen, wie das Gericht am Mittwoch in München mitteilte. Die Verbraucherzentrale vertritt viele im Verbandsklageregister angemeldete Verbraucher.
Die Verbraucherzentrale macht vor Gericht Schadensersatzansprüche geltend, weil nach ihrer Auffassung die Einführung von Werbeunterbrechungen bei dem Streaminganbieter am 5. Februar 2024 unzulässig war. Daher machen sie Rückzahlungsansprüche gegen die Extragebühr von monatlich 2,99 Euro für Werbefreiheit geltend. Bei dem Verfahren handelt es sich dem Gericht zufolge um ein eigenständiges sogenanntes Abhilfeverfahren.
Eine Unterlassungsklage war in erster Instanz erfolgreich
Bereits im vergangenen Dezember hatte das Landgericht München I in einer Unterlassungsklage entschieden, dass die Einführung der Werbeunterbrechungen durch Amazon unzulässig war, weil es die Art und Weise als irreführend einstufte. Das Urteil, das die unter anderem auch auf unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer gefällt hat (Az: 33 O 3266/24), ist bislang allerdings nicht rechtskräftig.