Regensburg (epd). Der Deutsche Bundestag debattiert erneut über die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) äußerte ihr Unverständnis, warum sich Deutschland so schwertue mit der Widerspruchsregelung. Sie hebele weder das Selbstbestimmungsrecht aus, "noch verletzt sie ethische Grundprinzipien", sagte die DTG-Präsidentin Martina Koch laut Mitteilung vom Donnerstag.
Koch fragte im Gegenzug, ob es ethisch vertretbar sei, "eine bekannte Versorgungslücke weiterhin nicht zu schließen und damit schwer kranken Menschen die notwendige medizinische Versorgung vorzuenthalten". Europäische Nachbarländer hätten diese Fragen längst geklärt, sagte Koch und appellierte an die Bundestagsabgeordneten, den Weg für die Widerspruchsregelung freizumachen.
Versorgungslücke mit Folgen
Laut DTG starben im Jahr 2025 in Deutschland 633 Menschen auf den offiziellen Wartelisten. Viele Menschen würden aufgrund der langen Wartezeiten gar nicht erst in die Liste aufgenommen, weil sie keine realistische Chance auf ein Organangebot haben, hieß es. 2025 standen 3.020 nach dem Tod gespendeten Organen 8.515 Menschen gegenüber, die aktiv auf ein Spenderorgan warteten.
Spanien, Portugal, die Tschechische Republik sowie nahezu alle Eurotransplant-Partnerländer verzeichneten deutlich höhere Organspendezahlen als Deutschland, hieß es. Spitzenreiter Spanien berichtete demnach für 2025 von über 52 Organspendern pro eine Million Einwohner. Deutschland liege mit weniger als 12 Organspenden pro eine Million Einwohner weit unter dem europäischen Durchschnitt, sagte Koch.