Kaufbeuren, München (epd). Ob der frühere Kaufbeurer Kantor Frank Oidtmann an seine alte Wirkungsstätte zurückkehrt, ist weiter unklar. "Da das Miteinander vor Ort nachhaltig gestört ist, prüfen wir, von den arbeitsvertraglich vorgesehenen Möglichkeiten der Versetzung Gebrauch zu machen", teilte die bayerische Landeskirche dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstagabend auf Anfrage mit. Oidtmann wurde am 1. März 2025 Kantor an der Dreifaltigkeitskirche, zum 31. August 2025 wurde ihm überraschend von der Landeskirche noch in der Probezeit gekündigt. Als Gründe stellten sich später zwischenmenschliche Differenzen heraus. Gegen die Kündigung hatte Oidtmann geklagt und beim Kammertermin am Mittwoch Recht bekommen. Das Gericht führte Formfehler bei der Kündigung als Begründung an.

Eine Bewertung sei erst möglich, wenn die schriftliche Urteilungsbegründung vorliege, teilte die Landeskirche weiter mit. "Unabhängig davon bleibt für uns entscheidend, dass es in der Zusammenarbeit auf der zwischenmenschlichen und kollegialen Ebene anhaltende Schwierigkeiten gab." Bereits während der Verhandlung machte der Anwalt der Landeskirche, Stefan Rieger, deutlich, dass der Arbeitsvertrag Oidtmanns eine Versetzungsklausel beinhalte. Sprich: Auch wenn Oidtmann vor Gericht gesiegt hat, bedeutet das nicht automatisch seine Rückkehr nach Kaufbeuren. Oidtmann wiederum hatte vor Gericht klargemacht, dass er keine Abfindung, sondern einzig und allein die Kantorsstelle in Kaufbeuren zurückwill.

Emotionen kochen seit Sommer 2025 hoch

Der Fall hatte überregional Wellen geschlagen: zum einen, weil die Kaufbeurer Kantorei ein hochangesehener Laienchor ist und Oidtmann ein bundesweit hochangesehener Kirchenmusiker, dem von allen Seiten herausragende musikalische Kompetenz attestiert wird. Zum anderen, weil viele Mitglieder seit Monaten vehement für eine Rückkehr Oidtmanns kämpfen, unter anderem mit einer Unterschriftenaktion und Briefen an die Kirchenleitung. Mitglieder der Kantorei warfen der Kirche vor, Oidtmann über ihren Kopf hinweg und gegen ihren Willen aus undurchsichtigen Gründen gekündigt zu haben. Die kirchlichen Hauptamtlichen hingegen beklagten einen Shitstorm, der seit der Kündigung auf sie eingehe.