München, Karlsruhe (epd). Am kommenden Dienstag und Mittwoch (7. und 8. Juli) verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Normenkontrollklage gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Angestrebt hatten diese Klage Bundestagsabgeordnete von Linken, Grünen und der FDP bereits im Jahr 2018, heißt es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Antragsteller monieren unter anderem den Begriff der "drohenden Gefahr", der die polizeilichen Befugnisse aus ihrer Sicht unzulässig ausweitet.
Vor bayerischen Gerichten hatten die Gegner des Polizeiaufgabengesetzes bislang keinen Erfolg. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte im Juni 2023 die Popularklage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Gesetz als unbegründet abgewiesen. Der präventive Gewahrsam und auch dessen Dauer seien mit der Landesverfassung vereinbar, hieß es damals. Laut Polizeiaufgabengesetz dürfen Personen bei "drohender Gefahr" für einen Monat präventiv festgesetzt werden. Eine Verlängerung um einen Monat ist möglich.