Kaufbeuren, Kempten (epd). Die sonst so beschauliche Kaufbeurer Außenstelle des Arbeitsgerichts Kempten ähnelte am Mittwoch einem Hochsicherheitstrakt. Dass 40 Menschen einer Gerichtsverhandlung beiwohnen wollten, ist wahrscheinlich noch nie vorgekommen. Wer in den kleinen Sitzungssaal wollte, wurde auf Waffen kontrolliert, musste alle Taschen öffnen, eine Wasserflasche durfte nur mitnehmen, wer vor den Augen des Sicherheitsdienstes auch einen Schluck nahm. "Wer weiß, was da drin ist", sagte die Dame vom Sicherheitsdienst fast schon entschuldigend. So einen Riesenandrang habe sie selbst ja noch nicht erlebt.
Auf der Tagesordnung stand ein eigentlich alltäglicher Gerichtstermin: der Kammertermin in der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem früheren Kantor an der evangelischen Dreifaltigkeitskirche in Kaufbeuren, Frank Oidtmann, und seiner Arbeitgeberin, der bayerischen Landeskirche. Oidtmann wurde am 1. März 2025 Kantor, zum 31. August 2025 wurde ihm überraschend - trotz seiner von allen Seiten bestätigten, außergewöhnlichen musikalischen Kompetenz - in der Probezeit gekündigt. Dagegen hatte Oidtmann geklagt. Und beim Kammertermin am Mittwoch Recht bekommen.
Kündigung hatte Formfehler
Die Kündigung durch die Landeskirche sei unwirksam gewesen, sagte Richter Stephan Rotter am späten Mittwochnachmittag bei der Urteilsverkündung. Oidtmann müsse zu den bisherigen vertraglichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden. Als Begründung führte Rotter Formfehler bei der Kündigung an. Die Anhörung der Mitarbeitervertretung im Landeskirchenamt, das kirchliche Pendant zu Betriebsräten, sei fehlerhaft gewesen. Soweit die trockene Juristerei. Doch der Fall ist brisant, weil die Emotionen in Kaufbeuren seit der Kündigung hochkochen.
Der Fall hatte überregional Wellen geschlagen: Zum einen, weil die Kaufbeurer Kantorei ein hochangesehener Laienchor ist und Oidtmann ein bundesweit hochangesehener Kirchenmusiker. Zum anderen, weil viele Mitglieder seit Monaten vehement für eine Rückkehr Oidtmanns kämpfen, unter anderem mit einer Unterschriftenaktion und Briefen an die Kirchenleitung. Schon zum Gütetermin Ende Oktober 2025 waren um die 30 Menschen aus Gemeinde und Kantorei gekommen. Damals war Richter Rotter noch erstaunt über den "Riesenandrang", diesmal meinte er nur trocken: "Nochmal mehr als beim letzten Mal."
Selbstgerecht, unnachgiebig, narzisstisch
Mitglieder der Kantorei werfen der Kirche vor, Oidtmann über ihren Kopf hinweg und gegen ihren Willen aus undurchsichtigen Gründen gekündigt zu haben. Die kirchlichen Hauptamtlichen hingegen beklagen einen Shitstorm, der auf sie eingehe. Öffentlich äußern wollen sich die Kemptener Dekanin Dorothee Löser und der Kaufbeurer Pfarrer Jost Herrmann daher nicht, sondern verweisen auf die Landeskirche. Warum Oidtmann gehen musste, hatte die Landeskirche mit Verweis auf Persönlichkeits- und Datenschutz nie näher erklärt. Beim Gütetermin Ende Oktober ließ der landeskirchliche Anwalt Stefan Rieger lediglich zwischenmenschliche Differenzen durchblicken.
Beim Kammertermin am Mittwoch zitierte Richter Stephan Rotter aus dem Anhörungsschreiben von Dekanin Löser an die Mitarbeitervertretung im Landeskirchenamt. Demzufolge begründete sie die Kündigung damit, dass Oidtmann die "Kirchenmusik über alles" gehe, er sei selbstgerecht, unnachgiebig, konfrontativ und fordernd. Außerdem habe er eine "ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsstruktur" gezeigt. Ein empörtes Raunen geht durch den Sitzungssaal, viele lachen ungläubig auf. "Das ist ja unglaublich", zischt jemand.
Das seien schon heftige Aussagen, sagte auch Richter Rotter. Vor allem, weil es nur ein einziges Gespräch zwischen Oidtmann und Dekanin Löser, die seine offizielle Dienstvorgesetzte ist, gegeben habe. Dazu kommt: Laut Arbeitsrecht wäre so ein ausführliches inhaltliches Schreiben gar nicht nötig gewesen. Denn eine Kündigung in der Probezeit ist laut Arbeitsrecht ausdrücklich ohne Angabe von Gründen möglich. Auch die Regelungen zur Beteiligung von Mitarbeitervertretungen oder Betriebsräten seien deutlich weniger streng als bei Kündigungen außerhalb der Probezeit, erläuterte Rotter.
Vorgänger von Oidtmann sieht keine Verfehlungen
Und genau das macht den Fall so kompliziert: "Wenn Gründe genannt werden, dann müssen sie auch stimmen", sagte Oidtmanns Anwalt Michael Dreßler. Traugott Mayr, der vor Oidtmann mehr als 30 Jahre lang die Kaufbeurer Kantorei geleitet hatte und daher die Lage besonders gut einschätzen kann, zeigte sich am Rande der Verhandlung entsetzt: Weder habe er Oidtmann als narzisstisch erlebt, noch habe Oidtmann unverhältnismäßig viel Geld für die Kirchenmusik eingefordert. "Er hat einfach seine Arbeit gemacht - und zwar gut", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). So ähnlich berichteten es viele aus der Kantorei an diesem Verhandlungstag.
Thomas Melcher vom Kirchenvorstand sagte dem epd, dass die Kantorei zwar einen Interimskantor habe, an Großprojekte sei aber derzeit nicht zu denken. Das sei unglaublich schade, weil die Kantorei ein Aushängeschild Kaufbeurens sei. Ob und wann Friede in Kaufbeuren einziehen kann, ist nicht klar. Der Kirchenvorstand will einen Versöhnungsprozess starten, "damit die Wunden heilen können", sagte Melcher. Auch Richter Rotter ahnt, dass nach einem Urteilsspruch - egal, wie er ausfällt - nicht sofort wieder alles gut wird in der Kirchengemeinde.
Versetzungsklausel: Offen, ob Oidtmann zurück nach Kaufbeuren kommt
Er versuchte daher, Landeskirche und Oidtmann zunächst von einer gütlichen Einigung zu überzeugen. Doch Oidtmann machte klar, dass er an keiner Abfindung interessiert sei, sondern einzig und allein seine Stelle in Kaufbeuren zurückwolle. Er habe sich ja ganz bewusst auf diese Stelle in dieser Gemeinde beworben, erläuterte er. "Also ganz oder gar nicht", konstatierte Richter Rotter - und riet Oidtmann vor dem Urteilsspruch: "Denken Sie in Alternativen." Vor allem vor dem Hintergrund, dass Oidtmanns Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel habe.
Mit seinem Verweis auf die Versetzungsklausel gab der Anwalt der Landeskirche, Stefan Rieger, deutlich zu verstehen, dass Oidtmann im Falle eines Sieges vor Gericht auch an einen anderen Ort in Bayern versetzt werden könnte. Der Regionalbischof für Schwaben-Altbayern, Thomas Prieto Peral, teilte dem epd auf Anfrage mit: "Der Kirchenleitung ist es wichtig, nach vorne zu schauen und schnell eine gute Neubesetzung der Kirchenmusik-Stelle in Kaufbeuren zu ermöglichen." Auch wenn nun ein Urteil gesprochen ist: Der stolzen Kaufbeurer Kantorei steht noch ein langer Weg bevor hin zu alter Stärke.