München (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat eine von der Alternative für Deutschland (AfD) beantragte Berufung gegen ein Gerichtsurteil abgelehnt. Infolgedessen darf das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Partei beobachten, so wie es das Verwaltungsgericht München im Juni 2024 entschieden hatte, teilte der BayVGH am Mittwoch mit. Die aufgeworfenen Fragen der AfD seien bereits in der Rechtsprechung geklärt und ihre Einwände gegen das Urteil hätten nicht durchgegriffen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Entscheidung des BayVGH ist unanfechtbar.

Die Richter des Verwaltungsgerichts waren 2024 zu dem Schluss gekommen, dass in der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestünden. Darum hatte es entschieden, dass eine Beobachtung der bayerischen AfD als Ganzes und eine Information der Öffentlichkeit darüber zulässig war. Äußerungen von AfD-Vertretern ließen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut wird, hieß es damals. Es lägen auch Äußerungen vor, die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basierten. Zudem machten Äußerungen aus dem AfD-Umfeld über die Regierung die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt "verächtlich".