München (epd). Die Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der Freien Wohlfahrtspflege hat die bayerische Regierung aufgefordert, möglichst schnell die Höhe der staatlichen Förderpauschalen für den Offenen Ganztagsschulbetrieb im Freistaat bekanntzugeben. Ohne Informationen über die finanziellen Rahmenbedingungen sehen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ihre Planungs- und Finanzierungssicherheit für das kommende Schuljahr erheblich beeinträchtigt, teilten sie am Montag gemeinsam mit.

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft, zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe. In Bayern wird der Offene Ganztagsschulbetrieb gemeinschaftlich durch den Freistaat und die Kommunen finanziert. Die Träger vor Ort - Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Vereine und kirchliche Einrichtungen - übernehmen die operative Umsetzung, stellen Personal ein, entwickeln pädagogische Konzepte und gewährleisten eine verlässliche Betreuung der Kinder außerhalb des Unterrichts. Für Familien ist das Angebot grundsätzlich beitragsfrei.

Rechtsanspruch ist wichtiges Signal für Familien

Das Bayerische Kultusministerium habe eine Überarbeitung der Finanzen angekündigt, um den gestiegenen Anforderungen und längeren Betreuungszeiten Rechnung zu tragen, hieß es weiter. Eine konkrete Festlegung der Höhe der Förderpauschalen für das kommende Schuljahr stehe bislang jedoch noch aus. Diese zu kennen sei aber notwendig, um Personalplanungen, Vertragsabschlüsse und Abstimmungen mit Schulen und Kommunen vorzunehmen. Vor allem kleine und mittlere Träger hätten häufig nur begrenzte finanzielle Rücklagen.

"Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiges Signal für Familien in Bayern", sagte Sven Göpel, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege Bayern. "Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege leisten einen wesentlichen Beitrag zu seiner Umsetzung. Dafür benötigen sie jedoch verlässliche und rechtzeitig kommunizierte finanzielle Rahmenbedingungen."