Rückblickend, sagt Martin S.*, ist es "eine lustige Geschichte" und irgendwie skurril". Aber damals, im Frühjahr 2006, erlebten er und sein Mann Stefan P.* die Angelegenheit als Diskriminierung: "Ich hätte mir gewünscht, dass es den bayerischen 'Sonderweg' nicht gegeben hätte." Was Martin S. meint, ist die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Bayern. Die Hälfte der deutschen Bundesländer verwehrte homosexuellen Paaren auch nach dem 1. August 2001 nämlich weiter den Gang zum Standesamt.

Martin S. und Stefan P. ließen ihre Lebenspartnerschaft bei einem Notar in Unterfranken eintragen. "Das war maximal formal und nach etwa zehn Minuten vorbei", sagt Stefan P. Keine Angehörigen, keine Freunde durften mit ins Notariat. "Wir haben uns dann im Treppenhaus die Ringe angesteckt, weil dafür beim Notar keine Zeit war", erinnert P. sich. Eine nette Ansprache oder einen Zuspruch wie im Standesamt gab's freilich auch nicht: "Das hat uns der Notar aber schon im Vorgespräch gesagt, dass er für so etwas nicht der Typ ist."

"Ärgerlich und erniedrigend"

Das erlebten Hannah Lea und ihre Partnerin im Münchner Umland anders. Als das Paar sich im März 2002 für die Eintragung ihrer Partnerschaft bei einer Notarin eingefunden hatten, durften auch Freunde und Familie mit. "Sie hat das sehr schön gemacht - für die damaligen Verhältnisse und Möglichkeiten", erinnert sich die heute 66-Jährige. Aber trotzdem sei das "Standesamt-Verbot" in Bayern "ärgerlich und erniedrigend" gewesen. "Mich hat am meisten gestört, dass uns die Staatsregierung damit aus dem öffentlichen Raum verbannt hat."

Der Münchner Jura-Professor Anatol Dutta sagt, die bayerische Staatsregierung habe damals - wie übrigens auch sieben weitere Bundesländer - deutlich signalisieren wollen: "Das ist nicht das gleiche wie die Ehe." Das sei natürlich formal eine Ungleichbehandlung gewesen, gegen die man verfassungsrechtlich hätte vorgehen können. Das Lebenspartnerschaftsgesetz sei damals für Deutschland dennoch "ein großer Schritt" gewesen, denn der Widerstand in konservativen und kirchlichen Kreisen gegen das Gesetz war massiv.

Die Länder-Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Der Bund beschließt mit der Mehrheit von SPD und Grünen im Bundestag im Jahr 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz - ein erster Schritt zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare. Doch der Widerstand in konservativen Kreisen und auch bei den Kirchen gegen das neue Gesetz ist enorm. Acht Länder verweigern lesbischen und schwulen Paaren den Gang zum Standesamt - mit teils skurrilen Folgen.

In Bayern verfügte die Staatsregierung, dass die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht in den Standesämtern eingetragen werden dürfen - stattdessen waren die Notariate dafür zuständig. Ähnlich war es im badischen Landesteil von Baden-Württemberg, während im württembergischen Teil die Landratsämter die Aufgabe übernahmen - das führte zu Eintragungen in Außenstellen wie Forstämtern oder Kfz-Behörden.

Standesamt-Verbot in Sachsen und im Saarland

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden die kreisfreien Städte und Landkreise mit der Eintragung beauftragt - auch dort war die Intention, eine gefühlte Gleichstellung mit der heterosexuellen Ehe möglichst zu erschweren. Auch im Saarland galt eine ähnliche Regelung. Dort war es - wie in Sachsen - den Kreisbehörden verboten, die Aufgabe der Eintragungen an die Standesämter der Städte und Gemeinden zu übertragen.

Im SPD-geführten Rheinland-Pfalz wurden die Eintragungen homosexueller Lebenspartnerschaften ebenfalls für einige Zeit an die Kreisbehörden übertragen - aus organisatorischen Gründen. Die Landesregierung hatte im Bundesrat für das Gesetz gestimmt. In Schleswig-Holstein waren ebenfalls die Kreisbehörden zuständig, allerdings nur bis August 2003. Viele Kreise kooperierten schnell informell mit den Standesämtern.

Zwischenschritt Lebenspartnerschaft

Dass weder Verbände noch Einzelpersonen die rechtliche Ungleichbehandlung in Bayern angefochten haben, könnte dem Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität zufolge daran gelegen haben, dass die intendierte "Schlechterstellung" oft gar nicht so empfunden wurde. Notarinnen und Notare seien flexibler als Standesämter: "Die fahren mit Ihnen auch raus ans Ufer eines Sees oder auf eine Berghütte." Das hat aber natürlich seinen Preis.

Eine volle Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare mit allen Pflichten und Rechten gab es erst 2017 durch die "Ehe für alle". Für Stefan P. war das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 deshalb zwar Fortschritt und Diskriminierung zugleich, aber rückblickend vielleicht ein nötiger Zwischenschritt: "Das hat für mehr Akzeptanz gesorgt." Das unterstreicht auch Hannah Lea: "Die eingetragene Lebenspartnerschaft hat sicher dabei geholfen, Ängste und Vorurteile abzubauen." Für viele Paare war sie bei aller Benachteiligung dennoch "ein Segen".

Nicht nur Romantik, auch praktische Fragen

Denn: Bei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft geht es ja nicht nur um das romantische Gefühl, einen "Bund fürs Leben" einzugehen. "Mir ging es damals nicht so sehr um den festlichen Aspekt", erläutert Stefan P. Vielmehr war es eine Klinik-Erfahrung: "Mein Partner durfte mich damals nicht besuchen, er zählte eben nicht als Angehöriger." Bei Hannah Lea ging es am Ende auch darum, was im Todesfall mit dem gemeinsamen Haus passiert: "Wir waren vorher rechtlich gesehen nicht verwandt - das wäre sehr schwierig geworden."

Als 2017 die "Ehe für alle" mit der vollen Gleichstellung hetero- und homosexueller Paare eingeführt wurde, entschieden sich Martin S. und Stefan P. dafür, ihre Lebenspartnerschaft nicht einfach formell zu einer Ehe "umschreiben" zu lassen, sondern noch einmal standesamtlich zu heiraten. "Für mich war es überhaupt keine Frage, natürlich wollten wir noch einmal im Beisein von Familie und Freunden heiraten." Und Stefan P. ergänzt: "Es war wirklich schön - mit Ansprache, Ringtausch und allem. Das hat sich wirklich gelohnt."

"Viel glücklichere Atmosphäre"

Auch Hannah Lea entschied sich mit ihrer Partnerin im Juli 2018 für eine standesamtliche Trauung. "Das war ein ganz anderes Gefühl, eine viel glücklichere Atmosphäre", sagt sie heute: "Wir waren im Standesamt unserer Heimatgemeinde, wir haben vor dem Rathaus einen Sektempfang gemacht und der Chor, in dem ich damals mitgewirkt habe, hat für uns ein Ständchen gesungen." Und doch schwingt etwas Wehmut mit. "Meine Mama ist 2015 gestorben. Sie hat nicht mehr miterlebt, wie wir richtig heiraten durften. Das schmerzt."

* Namen von der Redaktion geändert