München (epd). Seit Donnerstag (1. Oktober) können wichtige Vorsorgedokumente elektronisch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Dabei geht es um Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen, die im Fall von Unfällen, Krankheiten oder Tod wichtig werden. Betreuungsgerichte und Ärzte könnten diese eingescannten Dokumente erstmals direkt digital einsehen und die Wünsche der Betroffenen berücksichtigen, bis die Originaldokumente vorgelegt würden, sagte Justizminister Josef Schmid (CSU) laut Mitteilung vom Donnerstag.

"Das Selbstbestimmungsrecht wird mit der neuen Einsehbarkeit der Vorsorgedokumente nachhaltig gestärkt", sagte Schmid weiter. Für Ärztinnen und Ärzte werde außerdem mehr Rechtssicherheit geschaffen. Auch für Angehörige werde es leichter, medizinisch notwendige Entscheidungen zu treffen, wenn die Patientenverfügung nicht rechtzeitig auffindbar ist. Bislang waren laut Ministeriumsangaben im Vorsorgeregister lediglich wesentliche Angaben einsehbar, etwa ob es ein Vorsorgedokument gibt und wo es sich befindet. Das konkrete Dokument selbst war aber nicht hinterlegt.