München, Düsseldorf (epd). Die Verbraucherzentrale NRW hat erneut erfolgreich gegen die Gestaltung der Online-Kündigung beim Münchner Bezahlsender Sky geklagt. Auch die Neugestaltung des Kündigungsbuttons des Pay-TV-Anbieters im Internet sei laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München unzureichend gewesen (AZ: 33 O 14294/25), teilte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag in Düsseldorf mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zuletzt hatte Sky zwei Buttons zur Kündigung auf seiner Internetseite angeboten: "Abo beenden" und "Infos zur Kündigung". Nur "Abo beenden" führte zum Kündigungsformular. Unter "Infos zur Kündigung" fanden sich unter anderem Informationen zur Kündigung per Telefon oder Chat, aber kein Hinweis auf das Kündigungsformular. "Bereits die unterschiedliche Wortwahl ‚Abo beenden‘ und 'Infos zur Kündigung' lässt den Verbraucher perplex zurück", hieß es in der Urteilsbegründung.
Erstes Verfahren fand bereits im Jahr 2025 statt
Vorausgegangen war der jüngsten Entscheidung eine erste erfolgreiche Klage der Verbraucherschützer, über die 2025 entschieden worden war (AZ.: 6 U 4336/23 e). Daraufhin hatte Sky die Kündigungsmodalitäten zwar verändert, sie aber aus Sicht des Gerichts weiterhin irreführend gestaltet.
Auch die Juristin der Verbraucherzentrale NRW, Alina Baumann, bezeichnete das Verfahren als irreführend. "Es gab vermehrt Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass der eigentliche Kündigungsbutton nicht gefunden wurde." Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müsse Sky die Darstellung überarbeiten und den rechtlichen Vorgaben nachkommen.