München, Rom (epd). Am vergangenen Dienstag wurde bekannt, das der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Segnung homosexueller Paare im Erzbistum München und Freising offiziell erlaubt. Nur zwei Tage später hat Papst Leo XIV. am Donnerstagabend auf dem Rückflug seiner Afrikareise klar gemacht: Der Heilige Stuhl billige "die förmlichen Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht". In den bayerischen Bistümern wird das Thema unterschiedlich gehandhabt: Während Segnungen in München und Freising nun offiziell möglich sind, lehnt das Bistum Regensburg eine solche Empfehlung ab.
Das Münchner Ordinariat hatte bestätigt, dass Kardinal Marx die Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft" seinen Seelsorgerinnen und Seelsorgern in einem internen Schreiben nun "als Grundlage ihres pastoralen Handelns empfohlen" habe. Diese Handreichung war von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) im April 2025 beschlossen worden. Auch das Erzbistum Bamberg teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) mit, dass die Handreichung der DBK bereits angewendet werde.
Liberale Praxis auch im Bistum Würzburg
Im Bistum Würzburg wiederum gibt es bereits eine Praxis bei Segensfeiern für homosexuelle Paare. "Im neuen Standmodul des Bistums Würzburg für Hochzeitsmessen wird explizit auf die Möglichkeit von Segensfeiern hingewiesen", teilte der Pressesprecher mit. Das pastorale Personal sei durch die Ehe- und Familienseelsorge "informiert und mit entsprechenden Arbeitshilfen ausgestattet" worden. Die Begleitung der Paare geschehe individuell, sensibel und flexibel.
Das Bistum Eichstätt erklärte, man lehne Segensfeiern nicht grundsätzlich ab. Allerdings könne man den Bedarf der Handreichung der Bischofskonferenz "nicht erkennen", da die Rahmenbedingungen bereits in der Erklärung "Fiducia supplicans" der päpstlichen Glaubenskongregation aus dem Jahr 2023 festgelegt seien. Ähnlich argumentieren die Bistümer Augsburg und Passau. Die Handreichung gehe "in mehreren relevanten Punkten nicht ausreichend konform" mit der Glaubenskongregation, heißt es aus Augsburg. Eine klare Absage kommt aus Regensburg: Eine Empfehlung wie die des Münchner Kardinals "wird es für das Bistum Regensburg nicht geben", teilte ein Pressesprecher mit.
Unterschiedliche Auslegung
Der Dissens in der Frage von Segnungsfeiern für homosexuelle Paare ergibt sich durch unterschiedliche Auslegungen der päpstlichen Schrift "Fiducia supplicans". Bischofskonferenz und Zentralkomitee werten deren Aussagen in ihrer Handreichung so, dass damit "Abstand genommen wird vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die eine kirchlich sakramentale Ehe nicht möglich ist" - also nicht nur homosexuelle, sondern auch geschiedene und wiederverheiratete Paare. Dass Segnungsfeiern nicht gleichzusetzen sind mit dem Sakrament der Ehe in der kirchlichen Trauung, ist in der Schrift klar formuliert. Daran ändert sich auch durch die Genehmigungen in den liberalen bayerischen Bistümern nichts.