München (epd). Der Bayerische Landtag hat die Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes im Freistaat beschlossen. Bayerns Sozialministerin und Frauenbeauftragte Ulrike Scharf (CSU) sagte laut Mitteilung vom Mittwoch: "Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sie betrifft uns alle und verlangt eine klare und verbindliche Antwort des Staates." Mit dem beschlossenen Gesetzesentwurf könnten Frauen und ihre Kinder flächendeckend schnell und verlässlich Schutz und Hilfe in Bayern finden.
Das bundesweite Gewalthilfegesetz sieht vor, dass die Länder ab dem 1. Januar 2027 die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtung wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen tragen. Bisher lag diese Verantwortung hauptsächlich bei den Kommunen. Ab 2032 hat jede Frau, der Gewalt widerfahren ist, einen deutschlandweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Der Paritätische Landesverband Bayern begrüßte den Beschluss als wichtigen Systemwechsel, um Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Frauennotrufe gesetzlich abzusichern und nicht mehr von der jeweiligen Haushaltslage abhängig zu machen. Mit 67 Millionen Euro jährlich ab 2027 stelle der Freistaat bedeutende Mittel bereit. Dennoch gebe es aus Sicht des Verbandes weiterhin Finanzierungslücken.