Nürnberg (epd). Der Schutz vor Diskriminierung muss nach Ansicht der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Antidiskriminierung Bayern konsequent weiterentwickelt werden. Er sei "kein Luxus, sondern ein verbrieftes Recht der Verfassung und wichtig, um Vertrauen in der Demokratie zu stärken", teilte die LAG in einer Presseerklärung vom Freitag mit. Der Bundestag berät den Angaben zufolge aktuell über eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das in diesem Jahr 20 Jahre alt wird.

Das Gesetz habe Diskriminierung aus der Unsichtbarkeit geholt, heißt es weiter. Ohne die rechtliche Vorschrift gäbe es "weder klare Beschwerderechte noch eine systematische Sensibilisierung" von Arbeitgebern, sagte Sindy Winkler, Sprecherin der LAG Bayern. Bislang bleibe der Reformentwurf aber hinter dem Bedarf zurück: Weiterhin würde Diskriminierungsmerkmale wie Staatsangehörigkeit, soziale Herkunft oder chronische Erkrankung nicht vom AGG erfasst. Lebensbereiche wie Schulen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen seien vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen, so die Pressemitteilung. Zudem müsse eine verlässliche Beratungsstruktur aufgebaut werden.

Sieben Beratungsstellen in bayerischen Städten

In Bayern gibt es den Angaben zufolge in sieben Städten Antidiskriminierungsberatungsstellen. Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu stärken, brauche es aber flächendeckende Beratungsangebote. "Gerade in Bayern ist der Handlungsbedarf groß", sagte Winkler. Rechte könnten ihre Wirkung vor allem dann entfalten, wenn Betroffene sie kennen und im Bedarfsfall Unterstützung erhalten.