Regensburg (epd). Der kirchennahe Förderverein Dreieinigkeitskirche und St. Oswald-Kirche Regensburg steht nach monatelangen Konflikten, juristischen Auseinandersetzungen und einem drohenden personellen Umbruch vor einer ungewissen Zukunft. Vereinsintern gibt es Kritik an dem Vorsitzenden, dem emeritierten Kunstprofessor Hans-Christoph Dittscheid. Einer Rücktrittsaufforderung sei Dittscheid bislang nicht nachgekommen, sagte Vereinssprecher Ulrich Landskron dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Landskron hatte den Vorsitzenden im August in seiner Funktion als Schriftführer und Schatzmeister zum Rücktritt aufgefordert, "um weiteren Schaden vom Förderverein fernzuhalten". In dem Schreiben, das dem epd vorliegt, heißt es mit Blick auf die Auseinandersetzungen um den Vereinsvorsitzenden: "Das beschämende Niveau von Beleidigungsvorwürfen hat ja einen Urheber: Herrn Prof. Dr. Hans-Christoph Dittscheid."

Richterin empfiehlt Rücknahme der Klage

Auch mit dem Regensburger evangelischen Dekan Jörg Breu gibt es eine juristische Auseinandersetzung. Breu verlangt vom Förderverein Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.234,74 Euro. Hintergrund ist ein anwaltliches Schreiben, mit dem der Fördervereinsvorsitzende zur Unterlassung aus Breus Sicht beleidigender Äußerungen und unwahrer Tatsachenbehauptungen aufgefordert werden soll. Der Förderverein soll nach Breus Auffassung für die Äußerungen seines Vorsitzenden haften.

Nach Angaben des Gerichtssprechers hat die bis vor Kurzem zuständige Richterin einen Hinweis zur Rechtslage erteilt und dem Dekan empfohlen, seine Klage zurückzunehmen. Sie schätze die Erfolgsaussichten als gering ein. Die Frist für eine Rücknahme sei zwar abgelaufen, die Klage könne aber jederzeit zurückgenommen werden. Ob Breu davon Gebrauch machen wird, ließ er auf epd-Anfrage offen. Der Hinweis des Gerichts sei "durchaus differenziert" gewesen, erklärte er.

Dekan: Gütliche Beilegung nur bei Rücktritt

Inzwischen hat Breus Anwalt der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts widersprochen, woraufhin ein Verhandlungstermin für Ende November bestimmt wurde. Nachdem ein turnusgemäßer Wechsel der Richterin ansteht, setzt sein Anwalt offensichtlich auf eine Neubewertung durch das Gericht. Zugleich ist Breu nach eigenen Angaben auf der Suche nach einem "Weg zur Konfliktlösung". Sollte Dittscheid als Vorsitzender zurücktreten, sei er bereit, den zivilrechtlichen Streit "gütlich beizulegen".

In einen weiteren Rechtsstreit ist der Förderverein mit der Kirchengemeinde verwickelt. Der geschäftsführende Pfarrer hat beim Landgericht Regensburg eine Unterlassungsklage gegen den Förderverein eingereicht. Dem Verein soll untersagt werden, die Bezeichnungen "Dreieinigkeitskirche" und/oder "St. Oswald-Kirche" zu verwenden. Ein Verhandlungstermin ist für Mitte Dezember angesetzt.

Personelle Veränderungen und Mitgliederschwund

Die Konflikte haben nach Angaben des Vereins auch Auswirkungen auf dessen Mitglieder und Vorstand. Einige Mitglieder hätten ihre Mitgliedschaft gekündigt. Bei den anstehenden Vorstandswahlen möchte die zweite Vorsitzende nicht mehr antreten. Auch Landskron kündigte an, seine Doppelfunktion als Schatzmeister und Schriftführer "altersbedingt" nicht unbedingt fortführen zu wollen. Nach Angaben des Vereins steht die weitere Existenz des Fördervereins infrage.