Schweinfurt (epd). Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen in Bayern ist in den vergangenen Jahren um rund zehn Prozent gestiegen. 2025 sahen die Jugendämter in 7.019 Fällen das Kindeswohl gefährdet, wie das Landesamt für Statistik am Donnerstag in Schweinfurt mitteilte. Im Vergleich zu 2020, als 6.386 Fälle gemeldet wurden, wuchs die Zahl damit um 9,9 Prozent.

Zunächst erfolgt in der Regel eine Gefährdungseinschätzung durch die Jugendämter. 2025 wurden laut Statistik in Bayern 27.359 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche abgeschlossen. Fünf Jahre zuvor lag diese Zahl erst bei 21.347, was 22,0 Prozent weniger entspricht.

In 9.247 Fällen wurde Hilfebedarf festgestellt

Bei den Gefährdungseinschätzungen wurde in 10.913 Fällen weder eine Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf ermittelt. In 9.427 Fällen wurde Hilfebedarf festgestellt. Von den 7.019 Fällen tatsächlicher Kindeswohlgefährdung wurden 3.809 als latent und 3.210 als akut eingestuft.

Die von Kindeswohlgefährdung betroffenen jungen Menschen waren laut Statistik häufig im Alter von 6 bis 9 Jahren (25,5 Prozent), gefolgt von der Altersgruppe der 10- bis 13-Jährigen (21,6 Prozent). Zu 50,6 Prozent handelte es sich um Buben.

Inobhutnahmen: 13 Prozent mehr als 2020

Die Meldung an die Jugendämter erfolgte in den meisten Fällen (28,9 Prozent) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaft. 11,0 Prozent waren anonyme Meldungen, 10,6 Prozent wurden durch die Schulen gemeldet und 8,2 Prozent durch Bekannte oder Nachbarn.

Kinder und Jugendliche können aufgrund einer dringenden Gefahr für ihr Wohl, auf eigene Bitte oder bei unbegleiteter Einreise in Obhut genommen werden. 2.552 solcher vorläufigen Schutzmaßnahmen aufgrund einer dringenden Kindeswohlgefährdung wurden 2025 in Bayern beendet - ein Zuwachs um 12,9 Prozent gegenüber 2020. In den meisten Fällen war der Anlass die Überforderung der Eltern, weitere Anlässe waren etwa Misshandlung oder Suchtprobleme und Vernachlässigung.

Lässt sich die Gefährdung des Kindeswohls nur durch eine gerichtliche Entscheidung abwenden, muss das Jugendamt das Familiengericht anrufen. 2025 wurden laut Statistik 3.071 gerichtliche Maßnahmen aufgrund einer Kindeswohlgefährdung eingeleitet, 2020 waren dies 3.077. Bei 59,4 Prozent der Maßnahmen handelte es sich um eine Entziehung des elterlichen Sorgerechts.