München (epd). Muss ein Bier mit bayerischen Alpen und dem Benediktiner-Kloster im oberbayerischen Ettal auf dem Etikett tatsächlich in Bayern gebraut werden? Damit hat sich die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung befasst, wie die Justizbehörde mitteilte (Az: 37 O 11949/22). Eine Entscheidung wurde dabei noch nicht getroffen - diese soll am 14. Juli verkündet werden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat gegen die Brauerei auf Unterlassung geklagt.
Die Wettbewerbszentrale - ein Abmahnverein - wendet sich mit der Klage laut Gerichts-Pressemitteilung gegen die "aus ihrer Sicht irreführend gestaltete Produktausstattung und die Bewerbung eines Flaschenbiers". Die Werbung mit den bayerischen Alpen und dem Kloster Ettal erwecke "den verbrauchertäuschenden Eindruck, es handle sich bei dem Bier um ein in Bayern produziertes Produkt". Tatsächlich jedoch wird das "Benediktiner Hell" von der Bitburger Brauereigruppe in Lizenz an deren Standort im hessischen Lich gebraut.
Die beklagte Brauerei bestreitet eine Herkunftstäuschung. Sie vertritt die Ansicht, die Hinweise auf Ettal erfolgten "in zulässiger Weise", weil sich dort der Geschäftssitz des Unternehmens befinde. Auch werde das Bier aufgrund eines Vertrags mit dem Benediktiner-Kloster in Ettal "nach dessen Rezept und unter dessen Kontrolle" gebraut.