München (epd). Bisher ist die AfD die größte Oppositionspartei im bayerischen Landtag, nun könnte sie diesen Status verlieren. Der Grund ist laut Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom Dienstag ein Urteil des Landesschiedsgerichts der Partei. Dieses habe entschieden, den niederbayerischen Landtagsabgeordneten Ralf Stadler aus der AfD auszuschließen. Nach der Satzung der AfD-Fraktion dürfen Abgeordnete nach einem Parteiausschluss nicht mehr Mitglied der Fraktion sein. Dann hätten die Grünen einen Abgeordneten mehr als die AfD.
"Wenn diese Aufgabe auf uns zukommt, nehmen wir sie mit Respekt und großer Ernsthaftigkeit an und arbeiten wie bisher für die Bürgerinnen und Bürger, lösungsorientiert, zuhörend und mit Blick auf den Alltag der Menschen", sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch auf Anfrage. Aktuell sei sie allerdings noch gespannt darauf, "ob der schon früher verurteilte Abgeordnete dann auch konsequent aus der Fraktion ausgeschlossen wird".
Ausschluss für "parteischädigende Äußerungen"
Das Schiedsgericht hatte laut SZ eine Reihe von Vorwürfen gegen Stadler geprüft. Angestrengt hatte das Verfahren der niederbayerische AfD-Bezirksvorstand. Dem Gericht zufolge hat Stadler "wiederholt parteischädigende Äußerungen über Funktionsträger der Partei verbreitet" und Parteimitglieder durch Briefe "eingeschüchtert". Stadler weise laut der SZ-Berichterstattung alle Vorwürfe zurück und wolle juristisch gegen den Ausschluss vorgehen.
Bisher sind AfD und Grüne mit jeweils 32 Abgeordneten im Landtag vertreten. Weil die AfD aber bei der Landtagswahl vor zweieinhalb Jahren mit 14,6 Prozent knapp vor den Grünen lag, führt sie seitdem die Opposition an. Relevant ist der Status dem Bericht nach vor allem bei den Rederechten im Parlament, so darf etwa die stärkste Oppositionsfraktion als erste auf Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten antworten.