Steigende Preise für Hotels, Ferienwohnungen und Verpflegung machen den Familienurlaub für viele Eltern zur finanziellen Herausforderung.
Was nur wenige wissen: Der Freistaat Bayern unterstützt Familien mit geringem Einkommen bei den Urlaubskosten. Je nach Familiengröße können mehrere Hundert Euro Zuschuss zusammenkommen – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Was ist die Familienerholung?
Mit dem Förderprogramm "Familienerholung" möchte der Freistaat Bayern Familien gemeinsame Urlaubstage ermöglichen, die sich eine Auszeit sonst kaum leisten könnten. Gefördert werden Aufenthalte in anerkannten Familienferienstätten.
Das Programm wird aus Landesmitteln finanziert und ist eine freiwillige Leistung des Freistaats. Ein Rechtsanspruch besteht deshalb nicht – die Förderung wird nur bewilligt, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Wer bekommt den Zuschuss?
Eine Förderung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Bayern.
- Mindestens ein Kind gehört zur Familie, für das Kindergeld bezogen wird.
- Das Familiennettoeinkommen liegt unter den geltenden Einkommensgrenzen.
- Es handelt sich um einen gemeinsamen Familienurlaub.
- Der Aufenthalt umfasst mindestens sechs und höchstens 14 Verpflegungstage.
- Während des Urlaubs wird ein Angebot der Eltern- und Familienbildung besucht.
- Der Urlaub findet in einer anerkannten Familienferienstätte statt.
Diese Einkommensgrenzen gelten
Ob eine Familie Anspruch auf die Förderung hat, richtet sich nach dem Familiennettoeinkommen des vorvergangenen Kalenderjahres:
| Familie | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Alleinerziehend mit einem Kind | 31.000 Euro |
| Elternpaar mit einem Kind | 34.000 Euro |
| Jedes weitere Kind | +4.800 Euro |
Beispiel: Für ein Elternpaar mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei 38.800 Euro.
Gut zu wissen: Familien, die Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erfüllen die Einkommensvoraussetzungen in der Regel automatisch.
So hoch fällt die Förderung aus
Der Freistaat übernimmt die Kosten nicht komplett, kann aber einen erheblichen Teil bezuschussen.
Die Förderung beträgt:
- bis zu 19,50 Euro pro Tag für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen und jedes Kind
- bis zu 25,50 Euro pro Tag für Kinder mit anerkannter Behinderung.
Insgesamt werden höchstens 90 Prozent der förderfähigen Unterkunftskosten übernommen. Mindestens zehn Prozent müssen Familien selbst tragen. Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder andere Nebenkosten werden nicht bezuschusst.
Rechenbeispiel
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern verbringt sieben Verpflegungstage in einer förderfähigen Familienferienstätte.
4 Personen × 7 Tage × 19,50 Euro = 546 Euro möglicher Zuschuss
Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von den tatsächlichen Unterkunftskosten ab.
Ganz wichtig: Erst den Antrag stellen, dann buchen
Genau hier machen viele Familien den entscheidenden Fehler.
Eine verbindliche Buchung darf erst erfolgen, nachdem der Förderantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingegangen ist und die Familie die Eingangsbestätigung erhalten hat. Wer vorher verbindlich bucht, verliert den Förderanspruch.
Das ZBFS empfiehlt außerdem, den Antrag mindestens drei Wochen vor Reisebeginn einzureichen. Eine unverbindliche Reservierung bei der Unterkunft ist dagegen möglich.
Wo darf der Urlaub stattfinden?
Nicht jede Unterkunft ist förderfähig. Bezuschusst werden ausschließlich Aufenthalte in anerkannten Familienferienstätten.
Ferienwohnungen, Hotels oder private Unterkünfte gehören in der Regel nicht dazu. Welche Einrichtungen gefördert werden, veröffentlicht das ZBFS in einem eigenen Verzeichnis.
Evangelische Familienerholung in Bayern: Sulzbürg und Langau
Auch zwei evangelisch geprägte Einrichtungen in Bayern bieten Familien Erholungsaufenthalte an: die Evangelische Sulzbürg bei Neumarkt in der Oberpfalz und die Bildungs- und Erholungsstätte Langau bei Steingaden im oberbayerischen Pfaffenwinkel.
Sulzbürg richtet seine Angebote ausdrücklich an Familien in unterschiedlichen Lebensformen und unterstützt insbesondere Familien, für die ein Urlaub finanziell schwer zu stemmen ist.
Die Langau ist ein barrierefreies Gäste- und Gruppenhaus und hat einen besonderen Schwerpunkt auf Familien mit Kindern oder Angehörigen mit Behinderung. Beide Einrichtungen gehören zur Evangelischen Familienerholung und engagieren sich in der Landesarbeitsgemeinschaft Familienerholung Bayern. Auch für Aufenthalte dort kann unter den entsprechenden Voraussetzungen die staatliche Förderung des Freistaats Bayern beantragt werden.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Familien müssen den Urlaub zunächst selbst bezahlen. Die Förderung wird erst nach dem Urlaub ausgezahlt.
Eine Vorauszahlung oder direkte Überweisung an die Unterkunft ist nicht möglich.
Urlaubszuschuss Bayern: Das Wichtigste auf einen Blick
- Hauptwohnsitz in Bayern
- Mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch
- Einkommensgrenzen beachten
- Antrag unbedingt vor der Buchung stellen
- Sechs bis 14 Verpflegungstage
- Urlaub in einer anerkannten Familienferienstätte
- Teilnahme an einem Familienbildungsangebot
- Bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag (Kinder mit Behinderung bis zu 25,50 Euro)
- Auszahlung nach dem Urlaub