Nach dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin will der bayerische evangelische Landesbischof Christian Kopp beim CSD in Nürnberg am Samstag (8. August) ein Zeichen der Solidarität mit queeren Menschen setzen. Seine Teilnahme verstehe er als Ausdruck dafür, dass Kirche und Gesellschaft an der Seite der Betroffenen stünden, teilte die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) am Mittwoch mit.
Kopp erklärte, queere Menschen gehörten selbstverständlich zur Gesellschaft und zur Kirche und müssten offen und ohne Angst leben können. Die Kirche werde sich weiterhin gegen Hass und Gewalt sowie für den Schutz aller Menschen einsetzen.
Kopp: Queere Menschen erleben weiterhin Ausgrenzung und Gewalt
Mit Blick auf den Anschlag in Berlin zeigte sich der Landesbischof erschüttert. Seine Gedanken seien bei der getöteten Frau, den Verletzten wünsche er eine schnelle Genesung. Zugleich verwies Kopp darauf, dass queere Menschen weiterhin Ausgrenzung und Gewalt erlebten. Auch innerhalb der Kirche hätten viele ihre Identität lange verbergen müssen oder Benachteiligungen erfahren.
Die ELKB arbeitet seit mehreren Jahren an einer stärkeren Gleichstellung queerer Menschen. Auslöser waren mehrere Eingaben an die Landessynode im Jahr 2023. Daraufhin setzte das Kirchenparlament eine Arbeitsgruppe ein, die Diskriminierung in der Vergangenheit aufarbeiten und Vorschläge für rechtliche sowie strukturelle Veränderungen entwickeln sollte.
Maßnahmenplan im Frühjahr 2025 beschlossen
Auf ihrer Frühjahrstagung 2025 beschloss die Landessynode einen Maßnahmenplan. Darin erkennt die Kirche an, dass queere Menschen in der Vergangenheit durch die Kirche Leid und Diskriminierung erfahren haben. Zugleich beauftragte sie die zuständigen Fachabteilungen, Vorschläge zur stärkeren Verankerung von Queer-Sensibilität in Recht, Verwaltung und kirchlicher Praxis umzusetzen und der Synode regelmäßig über die Fortschritte zu berichten.
Zu den Empfehlungen gehören unter anderem eine einheitliche Trauung für alle Paare sowie Anpassungen kirchlicher Regelungen, gleichzeitig soll die individuelle Gewissensentscheidung von Pfarrer:innen gewahrt bleiben.