Der 52-Jährige arbeitet 30 Stunden in der Woche als Wohnbereichshelfer. Er bezieht Betten, räumt Tische ab und säubert sie, kümmert sich um die Spülmaschine. Früher half er zudem regelmäßig bei der Essensausgabe; inzwischen hat er seine Arbeitszeit etwas reduziert, um es ruhiger angehen zu lassen. An seinem Engagement hat das jedoch wenig geändert: Wird Hilfe gebraucht, ist Roland zur Stelle.
Wohnbereichshelfer: Selbstständig im Arbeitsalltag
Roland Maier lebt mit einer geistigen Behinderung. Wie wenig diese seinen Arbeitsalltag bestimmt, zeigt sich gerade daran, dass er seine Aufgaben mittlerweile vollständig selbstständig erledigt. Was er braucht, sind klare Abläufe und verlässliche Strukturen – dann weiß er genau, was zu tun ist.
"Roland ist einfach eine Bereicherung für unser Haus", sagt Kerstin Tremel, Hausleitung im Mainleuser Stift. "Er ist zuverlässig, offen und immer gut gelaunt. Mit seiner charmanten Art schafft er es, schnell mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Und man weiß einfach: Auf Roland ist Verlass."
Sein Engagement endet nicht mit dem Feierabend: Finden im Haus Feste statt oder stehen Ausflüge mit den Bewohnerinnen und Bewohnern an, hilft Roland regelmäßig ehrenamtlich mit. Dass er jeden Tag mit dem Zug zur Arbeit kommt und allein lebt, gehört für ihn ebenso selbstverständlich dazu wie sein fester Platz im Team.
Ein Arbeitsplatz mit besonderem Rahmen
Bevor Roland Maier in der Altenhilfe arbeitete, war er in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt; über deren Träger wurde er vermittelt. 2006 begann er in der stationären Altenhilfe, zunächst im Evangelischen Wohnstift, seit 2017 gehört er zum Team des Mainleuser Stifts. Heute ist er nach Paragraf 60 des Sozialgesetzbuches IX bei einem sogenannten "anderen Leistungsanbieter" beschäftigt – einer Alternative zur klassischen Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Sie soll Menschen die Möglichkeit geben, außerhalb einer Werkstatt zu arbeiten und ihre Fähigkeiten in anderen Arbeitsfeldern einzusetzen.
Bei Roland funktioniert das seit Jahren. Nicht, weil ihm Arbeit abgenommen wird, sondern weil die Bedingungen zu ihm passen: Er hat einen klar definierten Aufgabenbereich und übernimmt darin Verantwortung. Entscheidend sei dabei nicht die Beeinträchtigung eines Menschen, sondern das, was er könne und zum gemeinsamen Arbeitsalltag beitrage, so die Diakonie. Im täglichen Ablauf im Mainleuser Stift mache es längst keinen Unterschied mehr, ob Roland eine Behinderung habe – er sei einfach Teil des Teams, mit festem Platz und festen Aufgaben.
Roland ist damit kein Einzelfall: Im Diakonie Verbund Kulmbach arbeiten nach Angaben des Trägers rund 20 Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Bereichen, etwa in Kindertagesstätten, in der Hauswirtschaft und in Pflegeeinrichtungen. Mit dem Projekt "Arbeit 4.0" unterstützt die Diakonie darüber hinaus Menschen mit Behinderung auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei geht es nicht nur darum, einen passenden Arbeitsplatz zu finden – auch die Betriebe selbst werden begleitet. Denn Inklusion scheitert im Alltag häufig weniger am guten Willen als an der Frage, wie Aufgaben, Strukturen und Unterstützung konkret organisiert werden.
Besuch von Christina Flauder
Zuletzt schaute sich auch Christina Flauder an, wie das im Mainleuser Stift gelingt. Die Behindertenbeauftragte des Bezirks Oberfranken und stellvertretende Landrätin besuchte Roland an seinem Arbeitsplatz, ließ sich seine Aufgaben zeigen und sprach mit ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen darüber, wie Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur in der Theorie, sondern ganz praktisch im Alltag gelingen kann.
Für Roland selbst ist die Sache ohnehin einfach: Er hat eine Aufgabe, die ihm Freude macht und bei der er gebraucht wird. Vielleicht ist gerade das die eigentliche Geschichte hinter seinem Arbeitsplatz: Gelungene Inklusion erkennt man wohl irgendwann daran, dass sie im Alltag gar nicht mehr groß auffällt.
Dass er schon mit 52 Jahren von Rente sprechen kann, liegt an besonderen rentenrechtlichen Regelungen für Menschen, die früh voll erwerbsgemindert waren und über viele Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann demnach bereits nach 20 Beitragsjahren ein Rentenanspruch bestehen.
Ob er davon wirklich bald Gebrauch macht, ist eine andere Frage. Im Mainleuser Stift kennt man seine Ankündigungen inzwischen. "Nächstes Jahr gehe ich in Rente", sagt Roland. Vielleicht ja diesmal wirklich. Wobei man in Mainleus vermutlich erst daran glaubt, wenn Roland eines Morgens tatsächlich nicht mit dem Zug zur Arbeit kommt.
Stichwort Wohnbereichshelfer
Ein Wohnbereichshelfer (auch Wohnbereichshilfe oder Alltagsbegleiter) unterstützt Pflegebedürftige und das Pflegepersonal in Altenheimen, Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen.
Der Fokus liegt dabei auf hauswirtschaftlichen und betreuenden Aufgaben, nicht auf der medizinischen Pflege. Zu den Aufgaben gehören etwa die Vorbereitung von Speisen, Betten machen oder Zimmer aufräumen, aber auch die Gestaltung des Alltags von Senioren.
Für den Job ist keine klassische Ausbildung nötig, oft können die Menschen als Quereinsteiger beginnen oder absolvieren kurze Zertifikatskurse. Als wichtige Eigenschaften gelten Empathie, Geduld, Kommunikationsstärke und körperliche Belastbarkeit.