Die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ab dem Jahr 2001 war laut dem Münchner Jura-Professor Anatol Dutta für Deutschland damals "ein großer Schritt". Man müsse sich klarmachen: "Vor 25 Jahren wurde teils noch vehement vertreten, dass die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gegen das Grundgesetz verstößt, weil damit der besondere Schutz der Ehe unterlaufen würde", sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Widerstand vor allem in den unionsgeführten Bundesländern, aber auch in konservativen und kirchlichen Kreisen gegen das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossene Gesetz sei groß gewesen, erinnerte der Rechtswissenschaftler. 

"Weil die Regierungsparteien nur im Bundestag eine Mehrheit hatten, nicht aber im Bundesrat, wollte man eine Zustimmungspflicht der Länder verhindern", erläuterte Dutta. Die verfahrensrechtliche Umsetzung des Gesetzes wurde daher ausgegliedert. In Bayern blieb gleichgeschlechtlichen Paaren der Gang auf die Standesämter bis 2009 verwehrt - bis dahin wurde die Lebenspartnerschaft bei den Notaren begründet, sagte Dutta.

Dutta: Staatsregierung wollte Eheferne betonen

"Die bayerische Staatsregierung wollte damals deutlich signalisieren: Das ist nicht das gleiche wie die Ehe", erläuterte der Jura-Professor. Nach der Gesetzesbegründung für das bayerische Ausführungsgesetz sollte durch die Zuständigkeit der Notare die Eheferne der Lebenspartnerschaft unterstrichen werden. Das sei natürlich formal eine Ungleichbehandlung gewesen, gegen die man verfassungsrechtlich hätte vorgehen können. 

Nach seiner Kenntnis sei das aber nicht geschehen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die intendierte "Schlechterstellung" mit der Notariats-Pflicht von etlichen Paaren "gar nicht als Diskriminierung, sondern als Privilegierung empfunden wurde". Denn im Notariat sei zum Beispiel gleich auch noch eine rechtliche Beratung für die gemeinsame Zukunft möglich gewesen.

Notarinnen und Notare seien schließlich Spitzenjuristen - und außerdem bei der Beurkundung flexibler, sagte Professor Dutta: "Die fahren mit Ihnen auch raus ans Ufer eines Sees oder auf eine Berghütte." Dadurch eröffneten sich für die gleichgeschlechtlichen Paare oft Möglichkeiten, die man bei einer gewöhnlichen Eheschließung auf dem Standesamt nicht gehabt habe. Es habe damals wohl auch einen gewissen "Tourismus" nach Bayern gegeben, um seine Lebenspartnerschaft an besonderen Orten zu begründen: "Das war sicher nicht der Plan der damaligen Staatsregierung."