Bayreuth (epd). Der für Montag angesetzte Verhandlungstermin in der Berufung im Fall gegen den früheren Pegnitzer methodistischen Pfarrer Stefan Schörk ist am Montag kurzfristig abgesagt worden. Einen Grund hierfür wollte ein Sprecher am Landgericht Bayreuth dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage nicht nennen. Stefan Schörk, war im November vergangenen Jahres zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldauflage von 1.500 Euro verurteilt worden, weil er einem iranischen Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte. Dagegen hatten sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Der Vorsitzende des Kirchenasylvereins "matteo - Kirche und Asyl", Stephan Theo Reichel, vermutet in einer Mitteilung, dass die Absage des Prozesstermins damit zu tun haben könne, dass die Staatsanwaltschaft Schörk noch einen zweiten Kirchenasylfall zur Last legen wolle. Er sei aber zuversichtlich, dass der angeklagte Methodistenpfarrer straffrei bleiben werde, erklärte er.

Im Januar 2021 hatte der Pfarrer einem iranischen Flüchtling zehn Tage Kirchenasyl gewährt. Der in Deutschland integrierte Iraner, der auch fließend Deutsch spricht, sollte von seiner Mutter und Schwester getrennt werden und gemäß des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland, wo er erstmals EU-Boden betreten hatte, abgeschoben werden. Dort hätte er ohne Unterkunft und Versorgung auf der Straße leben müssen, so die Befürchtung der Familie und des Pfarrers.