München (epd). Das bereits im Juli 2021 ausgehandelte Lohnplus für die bayerischen Diakonie-Mitarbeitenden sorgt seit einigen Wochen für Unmut. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der bayerischen Landeskirche hatte neben prozentualen Lohnerhöhungen und Corona-Boni auch eine monatliche Zulage von 60 Euro ab Juli dieses Jahres beschlossen - diese sollten alle "Beschäftigten bestimmter Gehaltsgruppen" in den Berufsfeldern Pflege, Betreuung, Erziehung und Integration erhalten. Rund die Hälfte aller 97.000 Diakonie-Mitarbeitenden sollte davon profitieren.
In der praktischen Umsetzung stellte sich dann aber heraus, dass zahlreiche ohnehin in niedrigen Entgeltgruppen eingestufte Mitarbeitende nicht in den Genuss dieser monatlichen 60-Euro-Zulage kommen werden. Konkret geht es beispielsweise um Kinderpflegerinnen und -pfleger, die eigentlich nach der Entgeltgruppe E6 bezahlt werden, in einigen Einrichtungen der Behindertenhilfe zum Beispiel aber wegen der dortigen "besonderen und speziellen Aufgaben" nach der Entgeltgruppe E7 entlohnt werden. Die Zulage gilt aber explizit nicht für die Entgeltgruppe E7, hat die ARK beschlossen.
Auslöser für diese Entscheidung war, dass vor allem Verwaltungskräfte nach der Entgeltgruppe E7 entlohnt und damit ohnehin schon besser entlohnt werden als Kinderpflegerinnen. Die Zulage von 60 Euro sei eine Anerkennungsleistung, sagte ein Sprecher der ARK dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Dienstgeber-Vertreter in der ARK verträten die Auffassung, dass durch eine ohnehin schon höhere Eingruppierung "von Kinderpflegerinnen mit besonderen Aufgaben" in die Entgeltgruppe E7 diese Anerkennung bereits abgegolten sei. Für gewöhnlich erhielten Kinderpflegerinnen E6.
Diese Begründung dürfte viele Mitarbeitende in diakonischen Einrichtungen nicht zufriedenstellen. Einige Mitarbeitervertretungen (MAVs) haben offenbar ihren Unmut darüber auch schon mit Briefen an die ARK und Unterschriftensammlungen dokumentiert. Die Dienstnehmer-Vertreter in der ARK hatten im vergangenen Juli den Abschluss allerdings noch gelobt: Dieser sei ein Kompromiss, "der die Lage der Träger berücksichtigt, aber auch die außergewöhnlichen Leistungen" der Mitarbeitenden honoriere. Vor allem "für untere Lohngruppen" sei "ein gutes Ergebnis erzielt worden", hieß es.
Andere Eckpunkte des Tarifabschlusses gelten für alle Mitarbeitenden - etwa der einmalige Corona-Bonus von 250 Euro sowie die prozentuale Lohnerhöhung ab 1. April um 1,8 Prozent.