München (epd). Weil sie keine Übernachtungssteuer erheben darf, erwägt die Stadt München den Gang vors Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Oberbürgermeister Dieter Reiter und Stadtkämmerer Christoph Frey (beide SPD) schlagen dem Stadtrat vor, beim BVerfG eine Kommunalverfassungsbeschwerde einzulegen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Grund: Das Verbot einer Übernachtungssteuer durch den Freistaat verletze das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Landeshauptstadt.
2023 hatte der Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis beschlossen. Dies untersagte der Landtag durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Die Stadt ging gemeinsam mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen vor, der das gesetzliche Vorgehen jedoch für rechtmäßig erachtete.
Den Kommunen wurde auch die Verpackungssteuer verboten
Aufgrund der Urteilsbegründung komme die Stadt nun zu dem Schluss, "dass es gute Gründe gibt, die bayerische Regelung vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen", hieß es. Diese falle hinter die im Grundgesetz festgelegte Regelung zur finanziellen Eigenverantwortung der Gemeinden zurück. Dies sei gerade vor dem Hintergrund zu sehen, dass den Kommunen auch die Verpackungssteuer verboten wurde. Damit sei der Bereich für bayerische Kommunen zur Steuerfindung weiter eingeschränkt worden.
Unter den deutschen Großstädten erheben laut Mitteilung etwa Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Dresden, Dortmund, Bremen und Freiburg im Breisgau eine Übernachtungssteuer oder vergleichbare Abgaben aufgrund der dortigen Landesgesetze. 2022 habe das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer bestätigt.
Die Stadtkämmerei schätzt die entgangenen Einnahmen auf jährlich bis zu 100 Millionen Euro. In ihrer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hatten die Städte darauf verwiesen, dass die wissenschaftliche Studienlage keine negativen Effekte auf den Tourismus durch die Einführung einer solchen Steuer zeige.