München (epd). Der Münchner Kardinal Reinhard Marx geht auf den Betroffenenbeirat zu. Dieser hatte Marx in einem am Dienstag bekanntgewordenen offenen Brief Untätigkeit bei der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs vorgeworfen. Seit Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens im Januar seien "keinerlei Aktivitäten seitens Kardinal Marx erkennbar", die ein "dezidiertes Handeln und auch Umsetzen der Empfehlungen erkennen lassen", teilte Richard Kick, Mitglied des unabhängigen Betroffenenbeirats in der Erzdiözese München und Freising, am Dienstag mit. "Wir als Betroffene sind entsetzt ob dieser Untätigkeit."
Marx habe Richard Kick am Dienstagvormittag persönlich geantwortet, teilte ein Sprecher des Münchner Erzbistums auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Der persönliche Kontakt zu Betroffenen sei Kardinal Marx ein wichtiges Anliegen, so führe er immer wieder Gespräche mit Betroffenen und tausche sich auch mit dem Betroffenenbeirat der Erzdiözese aus.
Der Beirat hatte in dem offenen Brief an Marx grundsätzlich mehr Mitgefühl für die Opfer sexueller Gewalt gefordert. "Um das Leid der überaus großen Zahl an Opfern sexualisierter Gewalt nicht noch weiter zu vergrößern, ist es an der Zeit, sie auch endlich empathisch wahrzunehmen." Marx müsse daher in persönlichen Kontakt mit Betroffenen treten. Außerdem brauche es eine unabhängige Ombudsstelle als Interessenvertretung. Diese solle auch das "Macht-Ungleichgewicht" zwischen Betroffenen und Kirche ausgleichen.
Die Anpassung von vorhandenen und die Schaffung von weiteren hilfreichen Strukturen werde auch weiterhin mit dem Betroffenenbeirat und der Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising beraten, betonte der Kirchensprecher dazu. Auch Akteneinsicht für Betroffene sei bereits jetzt möglich und sei auch schon von Betroffenen in Anspruch genommen worden.
Zur Forderung des Betroffenenbeirats nach "ernsthaften und angemessenen finanziellen Anerkennungs- und Entschädigungsleistung" sagte der Kirchensprecher, dass es Aufgabe der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) sei, einzelfallbezogen einen Betrag festzusetzen. Die Leistungshöhe orientiere sich an Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen und bilde somit einen unabhängigen Referenzrahmen.
Der unabhängige Betroffenenbeirat, der im März 2021 seine Arbeit aufgenommen hatte, werde seit Beginn durch das Erzbischöfliche Ordinariat bei seiner Arbeit in vielfältiger Weise unterstützt, betonte der Kirchensprecher weiter. Über die Bereitstellung von weiteren personellen oder finanziellen Ressourcen "sind wir selbstverständlich zu Gesprächen bereit".
Am 20. Januar hatte die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl ihr unabhängiges Gutachten über Fälle sexueller Gewalt im Münchner Erzbistum in den Jahren 1945 bis 2019 vorgestellt. Die Gutachter fanden Hinweise auf mindestens 497 Opfer und 235 Täter, davon 173 Priester. In dem Gutachten wurde auch Kardinal Marx ein unangemessener Umgang mit Fällen sexueller Gewalt vorgeworfen, ihm aber auch Willen zur Aufklärung attestiert. Viele Katholiken traten daraufhin aus ihrer Kirche aus.