München (epd). Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüft ein Aufsichtsverfahren gegen den Kurznachrichtendienst Twitter Deutschland. Im Fokus stehe die Frage, ob Twitter gegen das Gebot der Diskriminierungsfreiheit verstoßen habe, teilte die BLM am Freitag mit. Zugrunde lägen mögliche Manipulationen des Twitter-Algorithmus durch einen "Reichweite-Booster", durch den die Tweets des Firmeneigners Elon Musk regelmäßig die höchste Reichweite erzielten. Das verstoße unter Umständen gegen den Medienstaatsvertrag, hieß es weiter. Dort ist in Paragraf 94 das Gebot der "Diskriminierungsfreiheit" festgeschrieben, das die Meinungsvielfalt vor redaktionellem Einfluss schützen soll.
"Twitter hat gerade für die politische Kommunikation eine enorme Bedeutung", betonte BLM-Präsident Thorsten Schmiege. Aufgabe der Medienanstalten sei es, "Meinungsvielfalt und damit auch einen freien demokratischen Dialog zu sichern". Auslöser der Prüfung war die Meldung des US-Newsletters "Platformer" über eine Anweisung von Twitter-Eigner Elon Musk, den Algorithmus so zu "frisieren", dass seine eigenen Tweets die höchste Reichweite erzielten. Nun werde geprüft, ob diese Manipulation auch beim deutschen Twitter-Ableger zu beobachten sei. Für das deutsche Angebot von Twitter ist in Deutschland die BLM zuständig.