Inmitten schwerer Angriffe auf den Gazastreifen verkündete der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag heute eine erste Entscheidung im Völkermord-Verfahren gegen Israel. Dabei ging es noch nicht um den Hauptvorwurf des Völkermordes, sondern um einen Eilantrag über Schutzmaßnahmen für die palästinensische Bevölkerung.
Südafrika fordert von dem UN-Gericht, Israel wegen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention im Eilverfahren anzuweisen, seinen Militäreinsatz im Gazastreifen sofort einzustellen. Das Gericht folgte in seiner ersten Entscheidung der Anklage Südafrikas in weiten Teilen. Eine sofortige Waffenruhe, wie von vielen Palästinenser*innen erhofft, ordnete es nicht an.
Die Richter*innen forderten Israel auf, sofort geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermords in Gaza einzuleiten und dem Gericht darüber innerhalb eines Monats zu berichten. Es stellte zudem fest, dass der von Südafrika vorgebrachte Vorwurf des Völkermords plausibel sei. Israel hatte dies zurückgewiesen. Der Krieg führe zu vielen zivilen Opfern, einer weitgehenden Zerstörung der zivilen Infrastruktur und der Vertreibung einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung des Küstengebiets, sagte Richterin Donoghue: "Das Gericht ist sich des Ausmaßes der menschlichen Tragödie bewusst, die sich in der Region abspielt, und es ist zutiefst besorgt über den anhaltenden Verlust von Menschenleben und das menschliche Leid."
Darüber, ob das Vorgehen im Gazastreifen den Tatbestand eines Genozids erfüllt, urteilte das Gericht noch nicht - eine Entscheidung in dieser Sache könnte Jahre in Anspruch nehmen.