München (epd). Mehr Einsatz gegen Zwangsprostitution und bessere Ausstiegsmöglichkeiten aus legaler Prostitution hat die sozialpolitische Vorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, gefordert. "Der Ausstieg aus der Prostitution ist mit enormen Hürden verbunden", sagte Loheide am Mittwoch bei einem Pressegespräch der Diakonie in München.

Weil die Betroffenen häufig in den Bordellen wohnten, verlören sie bei einem Ausstieg auf einen Schlag Einkommen und Unterkunft. Häufig sei der Aufenthaltsstatus der oft aus Osteuropa stammenden Frauen gefährdet und es dauere zu lang, bis sie Sozialleistungen wie Hartz IV erhielten. Nötig sei außerdem eine Berufsperspektive, "die nicht wieder in prekärer Beschäftigung endet".

Verlässliche Zahlen gebe es beim Thema Prostitution nicht, gerade die Zwangsprostitution sei "ein riesiger Grau- oder sogar Schwarzbereich", sagte Isabel Schmidhuber, Leiterin des Münchner Frauenobdachs Karla 51. Schätzungen gingen von 300.000 bis 600.000 in der Prostitution tätigen Menschen in Deutschland aus.

Schmidhuber verwies außerdem auf eine Unschärfe in der öffentlichen Diskussion: Häufig würde Zwangsprostitution und legale Prostitution in einen Topf geworfen. "Aber das eine ist eine Straftat, die mit voller Härte verfolgt werden muss, und das andere ist legal", so Schmidhuber.

In München kümmere sich die Beratungsstelle "Mimikry" des Evangelischen Hilfswerks seit 30 Jahren um Frauen und Männer in der Prostitution, sagte Schmidhuber. Es gehe darum, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und bei den Themen Schulden, Wohnung und Gesundheit zu beraten. Um Betroffene bei der Suche nach Wohnraum und Arbeit zu unterstützen, wünsche sie sich von der Stadt München ein Ausstiegsprogramm für Prostituierte.

Der Bundesregierung empfahl Diakonie-Vorständin Loheide eine Dunkelfeldstudie sowie einen "Runden Tisch Prostitution", an dem alle beteiligten Interessensgruppen teilnehmen müssten. Außerdem müsse sowohl die Polizei als auch die Jobcenter besser für das Thema fortgebildet werden. Das Prostitutionsschutzgesetz von 2017 sei ein guter Anfang, müsse aber noch verbessert werden, so die Expertin.