München (epd). Auf verbindliche Standards für Haus- und Straßensammlungen in Bayern haben sich zehn gemeinnützige Organisationen geeinigt. Eine gemeinsame Selbstverpflichtung soll Spender vor missbräuchlichen Sammlungsaktivitäten schützen, wie die Freie Wohlfahrtspflege am Donnerstag stellvertretend in München mitteilte. Zudem solle sichergestellt werden, dass Sammlungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Zu den Unterzeichnern gehören der Sozialverband VdK Bayern, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, der Bund Naturschutz in Bayern, der Landesbund für Vogel- und Naturschutz Bayern und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern: Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, Paritätischer und Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden. All diese Organisationen sammeln mehrmals jährlich in Fußgängerzonen und an Haustüren.
Öffentlicher Sammlungskalender und neuer Ausweis
Die Vereinbarung sehe einen gemeinsamen Sammlungskalender vor, hieß es. Damit solle für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, welche Organisation zu welchen Zeitpunkten im Jahr sammelt. Zudem gebe es verpflichtende Identifikationsregeln: Sammler führten neben einem amtlichen Lichtbildausweis einen Sammlerausweis der jeweiligen Organisation mit sich. Zudem sicherten die Verbände zu, dass die Sammlungstätigkeit ehrenamtlich erfolgt, die Kosten möglichst geringgehalten werden und die Erlöse ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Satzungsrahmen verwendet werden.
"Haus- und Straßensammlungen sind für viele soziale Angebote unverzichtbar", sagte Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner. In Kirche und Diakonie hätten sie in vielen Teilen Bayerns eine jahrzehntelange Tradition. Mit der Selbstverpflichtung wolle man klare Standards setzen, Transparenz schaffen und sich von unseriösen oder betrügerischen Sammlungen abgrenzen.
Eine erste Selbstverpflichtung war bereits nach der Aufhebung des Bayerischen Sammlungsgesetzes im Jahr 2013 öffentlich vorgestellt worden. Die neue Fassung berücksichtigt nun vor allem die gestiegenen Anforderungen des Datenschutzes.