München (epd). Wer ab 16. März in Bayern eine Stelle im Gesundheitssektor antritt, muss einen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen. Auf ungeimpfte Bestandskräfte komme ein "gestuftes Verwaltungsverfahren" zu, präsentierte das bayerische Gesundheitsministerium am Dienstag sein Konzept für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Freistaat. Minister Klaus Holetschek (CSU) setze dabei auf eine "pragmatische Umsetzung mit Augenmaß".
Konkret sollen Einrichtungen ab 16. März die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest vorgelegt haben, melden. Das Gesundheitsamt werde sie dann zu einer Impfberatung auffordern und anschließend zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise. Bleibt dies aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, hieß es.
"In letzter Konsequenz, aber nur als Ultima Ratio, kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden", teilte das Ministerium mit. Hier werde jedoch auch die Einrichtung angehört, um Versorgungssicherheit zu garantieren.
In der Diskussion um die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte Bayern zuletzt die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums scharf kritisiert. Weil auch in der jüngsten überarbeiteten Handreichung aus Berlin hierzu noch immer "zentrale Fragen offen blieben", füllt Bayern diese Lücken nun selbst, hieß es. Man sei nie gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gewesen, betonte Holetschek. Es brauche aber eine umsetzbare Form.