Nürnberg (epd). Seit Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im März 2020 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mehr als 100.000 telefonische und schriftliche Beratungen geleistet. Das FEG soll Unternehmen ermöglichen, dringend benötigte Stellen mit qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu besetzen und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken, teilte das BAMF am Montag in Nürnberg mit. Das BAMF übernimmt zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die zentrale Aufgabe, "einwanderungsinteressierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" zu informieren und zu beraten.
Eines der zentralen Informations- und Beratungsangebote ist etwa die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland", die bereits seit Ende 2014 besteht. Seit Ende 2019 nehmen laut BAMF hauptsächlich die Anfragen zu den Themen "Anerkennung ausländischer Abschlüsse", "Einreise und Aufenthalt" und "Spracherwerb" stetig zu. 2021 seien insgesamt 63.131 Beratungen durchgeführt worden. Besonders gestiegen sei der Beratungs- und Informationsbedarf zum 2020 eingeführten beschleunigten Fachkräfteverfahren. Dabei können ausländische Fachkräfte mit konkretem Arbeitsplatzangebot schneller einreisen und ihre Arbeit aufnehmen.
Insgesamt steige neben Anfragen von Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, auch der Anteil derer mit Wohnsitz im Ausland: 2021 lag er bei 64,4 Prozent (2019: 55,4 Prozent). Vergangenes Jahr hätten vor allem Personen mit Wohnsitz in der Türkei, dem Iran, Indien, Afghanistan und Marokko bei der Hotline angefragt, die auf Deutsch und Englisch berät.