München, Düsseldorf (epd). Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen sich auch künftig mit ihren Experten an der bundesweiten Abwehr von Cyber-Crime und großflächigen Hacker-Angriffen beteiligen. Lahmgelegte Stadtverwaltungen oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen würden zu einer immer größeren Bedrohung für Menschen und Unternehmen, erklärten die Justizminister von Bayern und NRW, Georg Eisenreich (CSU) und Peter Biesenbach (CDU), am Montag in einer gemeinsamen Erklärung. Die beiden Minister sprechen sich dafür aus, eine als Pilotphase angelegte Zusammenarbeit der Cybercrime-Stellen in NRW und Bayern mit dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (AZ) bis Ende 2025 zu verlängern beziehungsweise langfristig anzulegen.

Die Spezialisten von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und die Kollegen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) seien bereits seit Juni vergangenen Jahres im nationalen Cyber-AZ als Vertreter der Länder-Staatsanwaltschaften tätig, erläuterten Biesenbach und Eisenreich. Mit dem Ziel einer langfristigen Zusammenarbeit wollten die Länder die Netzwerkstrukturen weiter ausbauen, einen reibungslosen Informationsfluss sichern und Ermittlungen noch effektiver machen, erklärten sie. Dazu hätten Bayern und Nordrhein-Westfalen einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag im bayerischen Hohenschwangau eingebracht.

Cyberangriffe fügten der deutschen Wirtschaft einen Schaden von 220 Milliarden Euro im Jahr zu, erklärten die Minister. Nach aktuellen Studien seien zwei Drittel aller Unternehmen und Organisationen von Angriffen mit Verschlüsselungssoftware betroffen. Die Strafverfolgung dürfe nicht an Grenzen oder Zuständigkeiten verschiedener Behörden scheitern. Angriffe aus dem Netz auf digitale Strukturen könnten auch zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit, Versorgungsengpässen oder anderen schwerwiegenden Folgen führen. "Im Extremfall - etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten - können Cyberangriffe sogar Menschenleben fordern."

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister hatte den Angaben nach bereits im Herbst 2021 auf Initiative Bayerns eine umfassende Reform des Cyberstrafrechts gefordert. Viele Tatbestände stammten noch aus den 1980er Jahren und lägen mit Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren im Bagatellbereich. Der bayerische Justizminister Eisenreich betonte: "Es muss im Strafgesetzbuch einen Unterschied machen, ob jemand das Einkaufsverhalten einer Einzelperson ausspäht oder Krankenhäuser und Kraftwerke angreift."