München (epd). Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) ruft bei der Umsetzung der Maskenpflicht in vulnerablen Einrichtungen zu Augenmaß auf. Die vom Bund ab 1. Oktober vorgeschriebene Maskenpflicht in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen sei überzogen und nicht praxistauglich, sagte er am Donnerstag laut Mitteilung.

Eine Maskenpflicht solle nur in Bereichen gelten, in denen es auch tatsächlich das Risiko eines Kontaktes mit vulnerablen Personengruppen gebe, forderte Holetschek. Die neuen bundesrechtlichen Regelungen dagegen sähen einen durchgängigen FFP2-Maskenstandard vor, auch in Bereichen und für Menschen ohne Kontakt zu vulnerablen Personen. Dies sei eine gravierende Verschärfung gegenüber den bisher landesrechtlich angeordneten Schutzmaßnahmen.

Als Beispiel nannte Holetschek Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dort sei eine Maskenpflicht nicht sinnvoll, denn die Menschen dort hätten in der Regel kein erhöhtes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf. Außerdem werde deren Förderung beeinträchtigt, weil die Menschen mit Behinderung wegen der Maske die Mimik ihres Gegenübers nicht sehen. Auch die Verständlichkeit von Sprache leide, sagte Holetschek.

Auch arbeitsschutzrechtlich gebe es Probleme, etwa in Krankenhäusern, sagte der Minister. So müssten beim Tragen von FFP2-Masken zwingend Pausen eingehalten werden, die bei strenger Auslegung der bundesrechtlichen Vorgaben nur außerhalb der Einrichtung genommen werden könnten. "Das ist irrwitzig und im Alltag nicht umsetzbar." In Verwaltungsbereichen, Pausen- oder Maschinenräumen sollte die Maskenpflicht daher nicht greifen.

Holetschek kündigte an, dass Bayern die Regelung sinnvoll auslegen und praxistauglich vollziehen werde. "Bayern wird Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Einrichtungen für behinderte Menschen nicht im Regen stehen lassen."