Bamberg, Würzburg (epd). Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag ein Grundsatzurteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl gefällt. Der 1. Strafsenat stellte fest, dass Geistliche, die Kirchenasyl auch nach einem negativen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gewähren, unter bestimmten Umständen grundsätzlich straffrei bleiben können. Das Oberlandesgericht folgte damit dem Urteil des Amtsgericht Kitzingen, das einen Ordensbruder aus Unterfranken in erster Instanz freigesprochen hatte.

Der Benediktiner-Bruder Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach hatte einem im Gazastreifen geborenen Mann in der Abtei Kirchenasyl gewährt und war deshalb angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaften hatte nach dem Freispruch im vergangenen Jahr Rechtsmittel eingelegt.