Auch wohnungslose Menschen ohne feste Meldeadresse können bei der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober 2023 ihre Stimme abgeben. Die Kommunen müssten wohnungslose Bürger und Bürgerinnen über ihre Rechte informieren und ihnen die notwendigen Schritte erklären, forderte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) am Dienstag in Berlin. Auch wohnungslose Menschen dürfen wählen, wenn sie deutsche Staatsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich in dem Bundesland aufhalten, in dem sie wählen möchten, hieß es weiter.

Wohnungslose Menschen oft nicht in Melderegister gelistet

Um an der Landtagswahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wohnungslose Menschen stünden jedoch teilweise nicht im Melderegister und somit auch nicht im Wählerverzeichnis der Gemeinde, hieß es in der Mitteilung. Um trotzdem wählen zu können, müssen sie bis 21 Tage vor der Wahl bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Da der Tag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt (17. September), empfiehlt die BAG W die Eintragung bis spätestens zum Mittag des 15. September.

Es sei von großer Bedeutung, dass Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht aktiv ausüben, sagte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W.

"Die Ergebnisse der Landtagswahlen und die Entscheidungen der Landesparlamente haben unmittelbare Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche der Betroffenen, einschließlich der Programme zur sozialen und rechtlichen Unterstützung von wohnungslosen Personen." 

Nach dem 1. Wohnungslosenbericht mit Stand 31. Januar 2022 sind 262.000 Personen in Deutschland wohnungslos. Von den drei Gruppen von wohnungsloser Menschen, darunter den untergebracht wohnungslose Personen, den verdeckt wohnungslose Personen (Unterkunft bei Angehörigen oder Bekannten) und den wohnungslose Menschen ohne Unterkunft, werden nur ersteres behördlich erfasst. Laut Aussage eines Sprechers des Bayerischen Sozialministerium zum Stichtag 31.01.2023 in Bayern 32.380 untergebrachte wohnungslose Personen. Die Anzahl der Wohnungslosen in Bayern, die bei der Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 wahlberechtigt sind, ist nach Aussage eines Sprechers des Bayerischen Innenministerium nicht bekannt.