München (epd). Die Diskussion um den Wolf in Oberbayern, der im Dezember in mehreren Landkreisen Schafe und Ziege gerissen hat, nimmt kein Ende. Die Regierung von Oberbayern kündigte am Dienstagabend an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht hatte vergangene Woche mehreren Eilanträgen unter anderem des Bundes Naturschutz stattgegeben und somit den Abschuss des Wolfes verboten.

Die Regierung von Oberbayern dagegen hatte wenige Tage zuvor den Wolf "GW2425m" zum Abschuss freigegeben. Als Begründung hatte sie die Gefahr durch den Wolf für die öffentliche Sicherheit und den Menschen angeführt. Das Verwaltungsgericht wiederum befand, dass der Wolf sich Menschen nicht in einer nicht arttypischen Weise genähert habe. Außerdem gebe es seit dem 19. Dezember keine Erkenntnisse mehr über den Verbleib des Wolfes.

Man habe die Landesanwaltschaft Bayern gebeten, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen, teilte die Regierung von Oberbayern am Dienstag weiter mit. Die sogenannte "Entnahme" - also der Abschuss - des Wolfes im südöstlichen Oberbayern sei zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich.

Naturschützer, Nutztierhalter, Politiker und Gerichte sind sich seit Wochen uneins, wie mit dem Wolf umgegangen werden soll. "Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist", mahnte etwa Forstminister Michaela Kaniber (CSU) an. Naturschützer wiederum betonen, dass der Wolf keinerlei Interesse an Menschen gezeigt habe. Anstatt ihn abzuschießen, müsse die Staatsregierung mehr für den Schutz von Nutz- und Herdentieren tun und die Förderung für wolfsabweisende Zäune erhöhen.