München (epd). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern ist weiterhin mit zahlreichen Corona-Verfahren beschäftigt. Sie machten an den fünf Verwaltungsgerichten derzeit rund acht Prozent der Fälle aus, am Verwaltungsgerichtshof (VGH) etwa 15 Prozent, teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstag mit. Seit 2020 - also mit Beginn der Corona-Pandemie und den einhergehenden Beschränkungen - hätten hierzu vielfach komplexe Rechtsfragen entschieden werden müssen. Das sei häufig im Eilverfahren geschehen.
Die Richter seien dabei mit Fragen zum Corona-Pflegebonus, zu Wirtschaftshilfen oder zum Versammlungsrecht beschäftigt sowie schwerpunktmäßig mit Verfahren zu Corona-Maßnahmen. Dazu zählten etwa Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Betriebsbeschränkungen, erläuterte Herrmann. Über die Gültigkeit von Rechtsverordnungen zur Corona-Pandemie habe der VGH immer wieder in Eilverfahren entschieden.
Herrmann zeigte sich zufrieden mit der "Erledigungsbilanz" seit Pandemie-Beginn: "Ende 2021 waren bei den Verwaltungsgerichten 1.080 der 1.100 und beim VGH 910 von 980 Eilverfahren abgeschlossen."
Weitere wichtige Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind Asylverfahren. Im vergangenen Jahr seien dazu knapp 11.400 Neueingänge registriert worden - deutlich weniger als auf dem Höhepunkt des Migrantenzuzugs: Zwischen 2015 und 2017 sei die Zahl der Asylverfahren von knapp 11.000 im Jahr auf 55.860 gestiegen. Seit dem Jahr 2015 hätten die Verwaltungsgerichte in Bayern 145.305 Asylverfahren erledigt. Rund 16.000 Asylverfahren seien noch offen.