München (epd). Der Wolf, der seit Monaten im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet unterwegs ist und im Dezember mehrere Schafe gerissen hat, darf vorerst nicht abgeschossen werden. Das entschied am Freitag das Münchner Verwaltungsgericht und gab damit den Eilanträgen unter anderem des Bundes Naturschutz statt. Die Regierung von Oberbayern hatte am Montag per Allgemeinverfügung den Wolf "GW2425m" zum Abschuss freigegeben. Als Begründung hatte sie die Gefahr durch den Wolf für die öffentliche Sicherheit und den Menschen angeführt. Forstministerin Michaela Kaniber (CSU) zeigte sich am Freitagabend vom Urteil enttäuscht, Naturschützer hingegen begrüßten es.

Das Verwaltungsgericht hatte sich am Freitag der Argumentation der Naturschützer angeschlosseen, wonach keine Gefährdung für Menschen von dem Wolf ausgehe. Noch mehr: Die Erlaubnis zum Abschuss sei voraussichtlich rechtswidrig, urteilte das Gericht. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache dürfe der Wolf nicht abgeschossen werden. Aus keinem der dokumentierten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf Menschen in einer nicht arttypischen Weise genähert habe. Außerdem gebe es seit dem 19. Dezember keine Erkenntnisse mehr über den Verbleib des Wolfes, so das Gericht.

Ministerin Kaniber bedauerte die Entscheidung des Gerichts. "Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist." Politik müsse die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen ernst nehmen und bei Gefahr auch präventiv handeln. Unabhängig vom Urteil finde sie es sehr betrüblich, dass Weidetieren, ihrem Wohlergehen und dem Leid der Bauern in der allgemeinen Debatte so wenig Wert beigemessen werde.

Der Bund Naturschutz in Bayern hingegen begrüßte die Entscheidung. "Dass das Gericht schon jetzt so deutlich unsere Argumente bestätigt, zeigt, wie klar die Sachlage ist." Die Begründung für den Abschuss des Wolfes sei wirklich an den Haaren herbeigezogen. Denn der Wolf habe keinerlei Interesse an Menschen gezeigt. Zugleich forderte der Bund Naturschutz die Staatsregierung auf, sich mehr für den Herdenschutz einzusetzen und die Förderung für wolfsabweisende Zäune zu erhöhen. "Der Schutz der Weidetiere vor dem Wolf muss der Staatsregierung das Geld wert sein."

Der Vorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) in Hilpoltstein, Norbert Schäffer, sagte, er begrüße die Entscheidung, da bisher zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für den Menschen von dem betroffenen Wolf ausgegangen sei. Außerdem lasse der Bayerische Aktionsplan Wolf die Abschuss-Genehmigung ohnehin nicht zu.