Nürnberg (epd). Mit einer Gesetzesänderung will der Bund Naturschutz in Bayern (BN) den Bau von Massentierhaltungsanlagen begrenzen. "Aktuell haben Gemeinden keine Möglichkeit, solche Anlagen auf ihrem Gebiet zu verhindern", sagte BN-Landesvorsitzender Richard Mergner am Freitag in Nürnberg bei der Vorstellung eines Gesetzesvorschlags. Denn bislang gelten sie "als normaler landwirtschaftlicher Betrieb". Diese "missliche Situation" wolle man ändern. Der vom BN erarbeitete Vorschlag werde nun an den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder geschickt.

Ulrich Werner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat für den BN eine Änderung im Baugesetzbuch erarbeitet. Anders als bisher sollen Betriebe ab einer bestimmten Größe nicht mehr als landwirtschaftliche Tierhaltung, sondern als industrielle Tätigkeit gelten. Dann müssten sie von den Gemeinden extra genehmigt werden - und könnten so besser verhindert werden. Bisher gibt es im Bauplanungsrecht keine Obergrenzen, alle Ställe gelten somit als landwirtschaftliche Betriebe und benötigen keine gesonderte Genehmigung.

Der BN-Gesetzesvorschlag sieht eine Obergrenze von 40.000 Hühnern, 2.000 Mastschweinen oder 6.000 Ferkeln vor - nur bis zu diesen Zahlen soll eine Anlage noch als landwirtschaftlich gelten. Außerdem soll im Gesetz festgelegt werden, dass die überwiegende Menge des Futters auf den Betriebsflächen tatsächlich selber erzeugt werden muss. Tierquälerische Massentierhaltung sei in Deutschland - auch in Bayern - immer noch Alltag, sagte Mergner. Sie verursache aber große Probleme.

Corinna Cwielag, Landes-Geschäftsführerin des Bund Mecklenburg-Vorpommern, erinnerte daran, wie unbeherrschbar große Anlagen beispielsweise aus Sicht des Brandschutzes seien. Im Frühjahr 2021 waren beim Brand in einer Groß-Schweinezuchtanlage in Alt Tellin in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 60.000 Tiere verbrannt. Auch die Landesbauordnungen müssten geändert werden und beispielsweise Evakuierungskonzepte oder feuerbeständige Gebäudematerialien vorschreiben, sagte Cwielag.

Carsten Preuß, Bund-Landesvorsitzender in Brandenburg, verwies auf erste Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Massentierhaltungsanlagen und plädierte auch aus Gründen des Seuchenschutzes für kleinere Anlagen.