München (epd). Der durch das Münchner Missbrauchsgutachten in die Kritik geratene Vorsitzende des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR), Prälat Lorenz Wolf, will dazu in der Sitzung des Gremiums am Donnerstag (3. Februar) ein Statement abgeben. Dies geschehe im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, teilte die Geschäftsstelle des Rundfunkrats dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag mit. Anschließend sei eine ebenfalls nichtöffentliche Aussprache geplant. Ob es danach eine Mitteilung über Wolfs Statement und die Aussprache geben wird, entscheide der Rundfunkrat.

Seit Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens des Erzbistums München und Freising am 20. Januar steht Prälat Wolf in der Kritik. Das unabhängige Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hatte den Theologen und Juristen schwer belastet. Er soll in seinen Ämtern und Funktionen wesentlich dazu beigetragen haben, Missbrauchsdelikte zu vertuschen und zu verharmlosen. Am 27. Januar wurde bekannt, dass Wolf "alle seine Ämter und Aufgaben ruhen" lässt - darunter auch den Vorsitz im BR-Rundfunkrat, den der Leiter des Katholischen Büros Bayern seit 2014 innehat.

Den geschäftsführenden Rundfunkrats-Vorsitz hat inzwischen Godehart Ruppert übernommen, er wird die Sitzung am Donnerstag leiten. Die geplante Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern steht nicht mehr auf der Tagesordnung - sie ist nun für den 1. April vorgesehen. Wolf hatte offenbar kandidieren wollen. Der "Süddeutschen Zeitung" hatte der Prälat vor einigen Tagen gesagt, solange sein Vorsitz im Rundfunkrat ruhe und "die Vorwürfe und Verdachtsäußerungen nicht lückenlose geklärt sind", komme ein neues Amt "nicht infrage". Auf eine epd-Anfrage vom 24. Januar hat Wolf bis heute nicht reagiert.

Dem WSW-Gutachten zufolge gab es im Erzbistum München und Freising im Untersuchungszeitraum von 1945 bis 2019 Hinweise auf mindestens 497 Betroffene sexuellen Missbrauchs. Dem emeritierten Papst Benedikt XVI. etwa wird vorgeworfen, als Münchner Erzbischof in den Jahren 1977 bis 1982 in vier Fällen nicht ausreichend gegen Missbrauchs-Täter vorgegangen zu sein. Auch Kardinal Reinhard Marx wird vorgeworfen, Missbrauchsfälle nicht nach Rom gemeldet zu haben. Als zentrale Figur wird mehrfach auch Prälat Wolf in seiner Funktion als oberster Kirchenrichter (Offizial) erwähnt.