München (epd). Nachdem das Bundeskabinett am 12. August den Entwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen hat, fordert die Katholische Erziehergemeinschaft in Bayern (KEG) von Bund und Freistaat verbindliche Garantien für Teilhabe. Der Entwurf sei "ein Warnsignal für die inklusive Bildung", teilte die KEG am Montag mit. Auch wenn der individuelle Rechtsanspruch formal bestehen bleibe, dürfe seine Verwirklichung nicht davon abhängen, ob vor Ort gerade ein passendes Regelangebot vorhanden ist.
"Ein Kind hat einen individuellen Bedarf - und darauf muss die Unterstützung antworten", erklärte Martin Goppel, Landesvorsitzender der KEG Bayern. Der Ausbau inklusiver Regelstrukturen sei richtig und notwendig. Er dürfe aber nicht dazu führen, dass der individuelle Unterstützungsbedarf eines Kindes hinter strukturellen oder finanziellen Erwägungen zurücktritt, hieß es.
Forderung: Individuelle Rechtsansprüche sichern
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig infrastrukturelle und reguläre Angebote gegenüber individuellen Einzelfallhilfen Vorrang haben. So sollen unter anderem anstelle von persönlichen, individuellen Kita- oder Schulbegleitungen für ein einzelnes Kind verstärkt feste Bildungsassistenzen in Kitas und Schulen etabliert werden, die für mehrere Kinder gleichzeitig zuständig sind. Eine individuelle Assistenz soll es nur in Einzelfällen geben.
"Die Würde eines Kindes darf nicht davon abhängen, wie viel Geld gerade im Haushalt vorhanden ist, welche Fachkraft gerade verfügbar ist oder ob am Wohnort ein passendes Angebot besteht", sagte Goppel. Die KEG hat daher konkrete Forderungen an Bund und Freistaat. Dazu gehört, dass individuelle Rechtsansprüche gesichert werden, Inklusion verlässlich finanziert wird und deutlich mehr Förderlehrkräfte gewonnen und qualifiziert werden. "Denn Teilhabe ist kein freiwilliges Zusatzangebot - sie ist ein Recht jedes Kindes", so die Mitteilung.