München (epd). Drei Impfungen gegen Corona oder zwei Impfungen und ein Genesenennachweise sind ab 1. Oktober laut Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte nötig, für die die einrichtungsbezogenen Impfpflicht gilt. Darauf hat am Donnerstag Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek aufmerksam gemacht. Sollten im Herbst wegen Corona wieder 2G oder 3G-Beschränkungen eintreten, könnten drei Nachweise für alle nötig werden, so Holetschek. Bis zum 30. September seien nur zwei Nachweise nötig. "Das ist kaum bekannt, da der Bund es bisher nicht geschafft hat, die Menschen ordentlich aufzuklären", kritisierte er.

Der Minister warnte vor einem "selbstverschuldetes Corona-Chaos, das die Menschen verunsichert und belastet", wenn die Bundesregierung rechtliche Veränderungen, die sich auf den Impfstatus der Menschen auswirkten, nicht rechtzeitig und verständlich bekanntmache.

Vor einer "dramatischen Versorgungs- und Personal-Situation zu Beginn des befürchteten Corona-Herbst", wenn zum 1.Oktober etwa 20 Prozent des Klinikpersonals wegen der Einrichtungsimpfpflicht nicht mehr ausreichend geimpft seien, warnte der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Roland Engehausen in der gemeinsamen Mitteilung. 95 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken seien zweimal geimpft, die dritte Impfung hätten drei Viertel der Klinik-Beschäftigten. Er fordere daher von der Bundesregierung, Meldepflicht- und Sanktionsbestimmungen des auslaufenden Gesetzes "auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen".