München (epd). Im Rechtsstreit über eine angemessene Vergütung hat der Chefkameramann des international erfolgreichen Filmklassikers "Das Boot", Jost Vacano, eine Einigung mit der Produktionsfirma Bavaria Film und dem Videoverwerter Eurovideo Medien dementiert. "Es gibt keine Einigung mit und auch kein Einigungsangebot der Bavaria oder Eurovideo", sagte Vacanos Anwalt Nikolaus Reber am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in München. Die beiden Unternehmen hatten am vergangenen Dienstag in einer Pressemitteilung erklärt, sie hätten die gerichtliche Auseinandersetzung mit Vacano beendet und zahlten diesem eine zusätzliche Vergütung in Höhe von zusammen 462.000 Euro zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer.

Bavaria und Eurovideo hätten den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt, was rechtlich nicht möglich sei, erklärte Reber. "Wir werden mit Herrn Vacano beraten, wie klägerseitig weiter vorgegangen wird." Der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag) sagte der 87 Jahre alte Kameramann, er habe nicht die Absicht, seine Klage zurückzuziehen. "Ich habe jetzt so viel Zeit und Kraft in diesen Prozess investiert, da geht es um grundsätzliche Dinge", sagte er der Zeitung. "Also möchte ich am Schluss auch ein Urteil haben." Falls das Geld jetzt schon an ihn überwiesen würde, betrachte er es "einfach als Anzahlung".

Ein Bavaria-Sprecher sagte dem epd als "Ergänzung zur Pressemitteilung" vom Dienstag, das Unternehmen habe sich zusammen mit Eurovideo verpflichtet, die von Vacano gegenüber dem Oberlandesgericht (OLG) München zuletzt bezifferten Forderungen zu erfüllen. "Wir verbinden mit dieser Verpflichtung die Erwartung, dass damit der jahrelange Rechtsstreit beendet werden kann", sagte der Sprecher. "Selbstverständlich bedarf eine solche Beilegung eines Rechtsstreits formal der Zustimmung der Gegenseite."

Für die Nutzungen bis zum 31. Dezember 2021 will die Bavaria Film rund 270.000 Euro zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer zahlen, zudem soll Vacano weiter an den zukünftigen Erlösen beteiligt werden. Eurovideo kündigte für die Zeit bis zum Ablauf ihrer Lizenzzeit am 31. Dezember 2018 eine Zahlung von rund 192.000 Euro an.

Vacano hatte für den 1980/1981 produzierten Film von Regisseur Wolfgang Petersen ursprünglich eine Pauschalvergütung in Höhe von 204.000 Mark (etwa 104.300 Euro) erhalten. Damit sollten sämtliche Urheberrechte abgedeckt werden. 2002 hatte der Gesetzgeber jedoch den sogenannten Fairnessparagrafen eingeführt. Dieser spricht den Mitwirkenden eine nachträgliche "angemessene Beteiligung" an einem urheberrechtlich geschützten Werk zu, wenn zwischen der ursprünglich vereinbarten Vergütung und den späteren Erträgen ein "auffälliges Missverhältnis" besteht.

"Das Boot" war ein internationaler Kinoerfolg mit sechs Oscar-Nominierungen, dem zahlreiche Fernsehausstrahlungen folgten. Der Verkauf von Videos und DVDs brachte der Produktionsfirma und den ARD-Anstalten hohe Einnahmen. Vacano verlangte daher einen seiner Meinung nach angemessenen Anteil. Der Bundesgerichtshof urteilte 2012, dass der Kameramann grundsätzlich Auskunft über die mit dem Film erzielten Erlöse verlangen kann. Für die Verwerter von Filmwerken bedeutete dies, dass Urheber wie Regisseure oder Kameraleute am nachträglichen Kassenerfolg mehr teilhaben müssten.

Das OLG München sprach Vacano Ende 2017 insgesamt 588.000 Euro zu, die ihm Bavaria Film, Eurovideo Medien sowie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) samt Zinsen zahlen mussten. Die Beklagten legten gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Dieser entschied im April 2021, das OLG habe die Urheberrechts-Nachvergütung für Vacano in der Vorinstanz falsch berechnet. Der Rechtsstreit solle deshalb vor dem OLG erneut verhandelt werden.

Im Juli 2021 einigte sich Vacano mit den ARD-Anstalten über eine angemessene Vergütung. Der Kameramann und der im Streit mit acht Anstalten federführende Südwestrundfunk (SWR) nahmen einen zuvor vor dem OLG Stuttgart vereinbarten Vergleich fristgerecht an. Auch der WDR trat dem Vergleich bei. Die Einigung umfasste eine Abfindung für Vacano in Höhe von insgesamt 160.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.