In diesen Tagen liegt bei den Evangelischen in Bayern ein besonderer Brief im Briefkasten: Der Kirchgeld-Brief, der zur "Zahlung des besonderen Kirchgelds" auffordert.

Wer in Bayern lebt, über 18 Jahre alt und evangelisch ist, wird einmal im Jahr dazu aufgefordert, ein "Kirchgeld" zu zahlen. Bei vielen Menschen sorgt das für Unverständnis. Was steckt dahinter?

Was ist das Kirchgeld?

Grob gesagt wird die Kirchensteuer in Bayern in zwei Teile getrennt. Einerseits wird die Kirchensteuer gezahlt über den Lohnzettel. Und auf der anderen Seite wird das Kirchgeld erhoben. Es soll vor allem den Gemeinden und Einrichtungen in der eigenen Region zugutekommen.

Das Geld wird nach einem vorher festgelegten Schlüssel an Kirchengemeinden, Diakonie und an die übergemeindliche Dienste wie Beratungsstellen verteilt. Im Dekanatsbezirk München etwa waren das im Jahr 2023 rund 2,1 Millionen Euro. Diese wurden für den Bereich Migration und Flucht, Kinder und Familie, Diakonie und Kirche, aber auch für die Betreuung von Ehrenamtlichen oder Menschen mit Behinderungen verwendet.

Acht Prozent Kirchensteuer - und das Kirchgeld

In Bayern (und auch in Baden-Württemberg) werden - im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern - nur acht Prozent Kirchensteuer erhoben, anstatt neun Prozent. Durch das Kirchgeld soll dieser Prozentpunkt Unterschied ausgeglichen werden.

Die Höhe des Kirchgeldes regelt ein Gesetz. Dieses "Kirchensteuererhebungsgesetz" enthält in Paragraf 7 eine Tabelle mit der Staffelung der zu zahlenden Beiträge. Das Kirchgeld in Bayern beträgt demnach mindestens 5 und maximal 120 Euro. Die Höhe ist nach Einkommen festgelegt. Wer sich in Ausbildung befindet oder weniger als den steuerlichen Freibetrag von 11.604 Euro im Jahr verdient (Stand: 2024), ist vom Kirchgeld befreit.

Wer absehen kann, dass seine Ausbildung noch mehrere Jahre andauert, kann sich von der Kirchensteuer befreien lassen und wird in der Regel im genannten Zeitraum dann nicht zur Zahlung des Kirchgelds aufgefordert.

Bis zum Jahr 2018 gab es neben dem allgemeinen Kirchgeld noch das besondere Kirchgeld für Menschen in glaubensverschiedenen Ehen. Dieses Kirchgeld war verpflichtend, wurde aber abgeschafft. 

Kirchgeld in Bayern – Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Und was passiert, wenn man das Kirchgeld einfach nicht überweist? Rein rechtlich besteht eine Pflicht zur Zahlung, weil es sich eben um die Kirchensteuer handelt. Oft schicken die Gemeinden den Evangelischen, die die Zahlung vergessen haben, per Brief noch einmal eine Zahlungsaufforderung zu.

Die Kirche geht vor allem davon aus, dass die Menschen so ehrlich und pflichtbewusst sind, das Geld von selbst zu überweisen. Schließlich wird es direkt vor Ort verwendet - und das Geld kommt der Gemeinschaft zugute.

Zudem kann das Kirchgeld bei der Steuererklärung in Höhe von bis zu 120 Euro als Kirchensteuer geltend gemacht werden. Jeder Betrag, der die Höchstgrenze von 120 Euro übersteigt, gilt als Spende (Zuwendung).

In der Regel kann auf den Seiten der Gemeinden oder Dekanatsbezirke nachgelesen werden, wofür das Geld konkret verwendet wird. Und wer sich im Kirchenvorstand engagiert und in einer Synode tätig ist – der wird sich in der Gemeinde auch an der Entscheidung beteiligen können, wohin das Geld fließen soll.

  • Weitere Informationen zum wichtigen Thema Kirche und Geld bietet die bayerische Landeskirche: Kirche und Geld
  • Mehr Informationen zum Kirchenrecht findet ihr hier

 

(Der Text wurde am 30. Juli 2024 ergänzt und aktualisiert)

 

Kommentare

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Florian Meier am Sa, 03.08.2024 - 19:21 Link

In Österreich gibt es weder Kirchgeld noch Kirchensteuer dafür den Kirchenbeitrag. Dieser wird entweder von der Pfarre selbst per zugesendetem Zahlschein oder einer zentraler organisierten Beitragsstelle erhoben und es gibt auch eine gewisse Umverteilung, damit gemeinsame Einrichtungen und Projekte finanziert werden können. Ansonsten gibt es natürlich noch die Kollekte und den Gustav-Adolf-Verein. Ich finde das prinzipiell eine gute Regelung, weil es uns vom Staat entflechtet.

H. Will am Mo, 29.07.2024 - 10:54 Link

Mir fehlt in dem Beitrag die Information, warum in Bayern und Baden-Württemberg Kirchgeld erhoben wird anstatt 9% Kirchensteuer.
Weiterhin wäre es interessant zu wissen, auf welchem Weg die Kirchenverwaltung Zugriff auf die Einkommensdaten ihrer Mitglieder erhält ("....... wer weniger als 9.744 im Jahr verdient, ist vom Kirchgeld befreit und wird auch keinen Brief zugeschickt bekommen").
Und eine letzter Punkt: Wieviel Prozent der Kirchenmitglieder zahlen Kirchgeld?
Hermann Will

Eitmann am Mi, 31.07.2024 - 10:00 Link

Sehr geehrter Herr Will,
die Festlegung auf 8% anstelle von 9% ist historisch. Meines Wissens ist einer der Hintergründe, dass man durch Einführung des Kirchgelds versucht hat die Kirchengemeinden stärker vom Staat unabhängig zu machen - nach den Ereignissen im Dritten Reich.

Der Text im Sonntagsblatt beinhaltet ein paar Ungenauigkeiten. Die Kirchenverwaltung hat keinen Zugriff auf die Einkommensdaten. Manche Kirchengemeinden legen eine Möglichkeit zur Befreiung beim Erstanschreiben des Kirchgeldbriefs bei. Je nach Kirchengemeinde enthält diese Befreiungsrückmeldung die Option sich aus speziellen Gründen auch für einen längeren Zeitraum befreien zu lassen. Die jeweilige Kirchengemeinden bzw. Verwaltungsstelle muss dann diese Information in ihrem System hinterlegen. Die Information, ob jemand Einkommenssteuerpflichtig ist liegt den Verwaltungen nicht vor.

Das ist im übrigen ein Fehler im Artikel: der Freibetrag entspricht immer dem Grundfreibetrag, den jede/r Einkommensteuerpflichtige hat. In diesem Jahr beträgt er nicht 9.744 € das war er im Jahr 2021 - der Freibetrag in 2024 ist 11.604 €.
Wieviel Prozent der Kirchenmitglieder zahlen kann leider nicht erhoben werden, weil die Kirche gar nicht weiß wer überhaupt Kirchensteuer- und damit Kirchgeldpflichtig ist. D.h. alle über 18 werden angeschrieben, aber nicht alle, die nicht pflichtig sind, benennen das.
Christian Eitmann, stellv. Leiter Kompetenzzentrum Fundraising